Behörden und Ministerien sind schon länger zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, nun muss die Privatwirtschaft nachziehen: Ab 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz: BFSG – vollständig in Kraft. Es regelt, dass ab diesem Stichtag sowohl bestimmte Produkte als auch bestimmte Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden müssen. Kritischen Stimmen geht das Gesetz nicht weit genug.
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