Paritätischer Gesamtverband bewertet Beschlüsse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
Beim Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei Bundeskanzler Friedrich Merz am 25. Juni 2026 waren geplante Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und beim Unterhaltsvorschuss unter der Überschrift „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ ein Thema. Der Paritätische Gesamtverband hat eine tabellarische Übersicht veröffentlicht, in der er die bei der Besprechung gefassten Beschlüsse einordnet.
Den Vorschlag, das sogenannte Pooling, d. h. die Gruppenerbringung von Assistenzleistungen in Kita, Schule, Hochschule und bei sozialer Teilhabe, zur Regel zu machen, sieht der Paritätische Gesamtverband kritisch. Die Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bedeute einen grundlegenden Systemwechsel, schreibt der Verband. Hierbei würden Individualansprüche aufgegeben, was gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verstoße. Der Verband fordert: „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen darf nicht nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten standardisiert werden.“
Die Festlegung bundeseinheitlicher Kriterien für die Angemessenheit und Zumutbarkeit von Mehrkosten stellt nach Auffassung des Paritätischen eine stärkere Begrenzung des Wunsch- und Wahlrechts dar. Dieses gehöre jedoch zum Kern der Selbstbestimmung und Ausdruck der UN-BRK. Beim Recht von Menschen mit Behinderungen, auf Wunsch in einer eigenen Wohnung zu leben, dürfe es „keine Abstriche nach Kassenlage geben“.
Dagegen bewertet der Paritätische die Vereinheitlichung bzw. Harmonisierung bei der Bedarfsermittlung als positive Maßnahme. Darin liege großes Potenzial zur Entlastung aller Beteiligten, sprich: der Menschen mit Behinderungen, der Träger der Eingliederungshilfe und der Verwaltung. Die Beschlüsse vom 25. Juni 2026 sehen u. a. vor, dass der Gesamtplan erst nach fünf (bisher: nach zwei) Jahren überprüft und fortgeschrieben werden soll, sofern sich die Bedarfslage nicht erwartbar verändert.
Der Verband sieht auch den Vorschlag, den zeitlichen Turnus von Berichts-, Kontroll- und Dokumentationspflichten in der Eingliederungshilfe grundsätzlich zu verdoppeln, positiv. Bürokratieabbau sei grundsätzlich zu begrüßen. Er dürfe jedoch nicht zulasten von Transparenz, Qualitätssicherung oder der Rechtsstellung leistungsberechtigter Menschen gehen.
Zur Auswertung des Paritätischen Wohlfahrtverbands
(Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband)