Das seit 2017 stufenweise eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG) sorgt sowohl bei Leistungserbringern als auch bei Leistungsträgern für einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand. Dieser bindet in großem Umfang Personal, das zur Leistungserbringung fehlt. Zu dieser Aussage kommt eine im Auftrag des Brüsseler Kreises durchgeführte, nicht repräsentative Studie. Das zu den Ergebnissen der Untersuchung veröffentlichte Diskussionspapier listet auch Vorschläge zum Bürokratieabbau auf.
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