22.07.2026

DBSV begrüßt strengere Haftungsregeln für Elektro-Roller

Eine Halterhaftung soll es Geschädigten von Unfällen mit Elektro-Rollern künftig erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Deutsche Bundestag hat Anfang Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) wertet das Gesetz als wichtigen Schritt für mehr Barrierefreiheit, sieht aber zugleich Potenzial zur Weiterentwicklung.

Das am 9. Juli 2026 beschlossene „Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ weist das Haftungsrisiko für den Betrieb der E-Roller in erster Linie dem Halter zu. Bei den Haltern handelt es sich meistens um Unternehmen, die die Fahrzeuge vermieten. Da diese die wirtschaftlichen Vorteile von E-Rollern genießen, sollten sie im Gegenzug das dadurch ausgelöste Risiko tragen, heißt es auf der zugehörigen Webseite des Bundestags. Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Rollern gelte künftig eine Haftung für „vermutetes Verschulden“. Das bedeutet, sie haften, wenn sie sich im Falle eines Unfalls nicht entlasten können.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Seitdem sind immer mehr elektrische Tret- und Stehroller unterwegs. Damit hat laut der Bundestags-Webseite auch die Zahl der Unfälle zugenommen: von 5.860 im Jahr 2020 hin zu 12.509 im Jahr 2024. Geschädigte seien bislang darauf angewiesen gewesen, ein Verschulden der Fahrerin oder des Fahrers nachzuweisen, was aber schwer möglich sei. In der Praxis bedeute das, dass Geschädigte oft leer ausgingen, schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung vom 18. März 2026. Das Ministerium verweist darin auch darauf, dass häufig „unsachgemäß“ abgestellte E-Roller Unfälle bzw. Schäden verursachen. Die Umstände des Abstellens und die dafür verantwortliche Person könnten für Geschädigte schwer zu ermitteln sein, was zu Beweisschwierigkeiten führe.

Mit den neuen Haftungsregeln für E-Roller werde eine langjährige Gesetzeslücke geschlossen, so der DBSV. „Wir erwarten, dass die Verleihfirmen ihre Kundinnen und Kunden künftig stärker zur Einhaltung der Verkehrsregeln anhalten, denn Verstöße können für sie teuer werden“, sagt Christiane Möller, Justiziarin des DBSV. Notwendige Sicherheit und Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen werde es jedoch erst geben, wenn verbindlich festgelegte, vom Gehweg getrennte Abstellflächen für E-Roller gesetzlich vorgeschrieben werden. Der DBSV werde sich weiterhin dafür stark machen.

(Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, Deutscher Bundestag, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)