ISL verliert Rechtsstreit gegen Bahn
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn (DB) verloren. Mit ihrer Klage wollte die Selbstvertretungsorganisation erreichen, dass Ein- und Ausstiegshilfen nach entsprechender Voranmeldung während des gesamten Zugbetriebs zur Verfügung gestellt werden.
Die ISL setzt sich nach eigenen Angaben seit März 2017 dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen zu allen Zeiten, zu denen Züge fahren, diese auch nutzen können. Da bislang keine barrierefreien Züge unterwegs seien, seien ersatzweise Hublifte als angemessene Vorkehrungen vorgesehen, heißt es in der Pressemitteilung der Interessenvertretung. Diese Lifte werden laut ISL aber nur in Abhängigkeit von den Dienstplänen der Bahn-Mitarbeitenden eingesetzt. Bundesbehörden müssten jedoch seit 2016 angemessene Vorkehrungen vorhalten. Deshalb sieht die ISL die DB in der Pflicht, ihren Service für Fahrgäste mit Behinderungen auszubauen.
Ein mehrjähriges Schlichtungsverfahren ging laut ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär im Dezember 2020 mit einem für die ISL positiven Schlichtungsvorschlag zu Ende. Dieser sei von der Gegenseite abgelehnt worden.
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte die Klage im März 2026 u. a. wegen Unzulässigkeit schließlich ab, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Auch die von der ISL beantragte Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sei abgelehnt worden. „Das bedeutet, dass wir als behinderte Fahrgäste weiterhin vom guten Willen der DB abhängig sind und nicht reisen können wie alle anderen auch“, kritisiert Schär.
(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland)