16.07.2026

Statistisches Bundesamt veröffentlicht aktuelle Statistik der schwerbehinderten Menschen

In Deutschland lebten zum Jahresende 2025 gut 7,8 Millionen Menschen bzw. 9,4 % der Gesamtbevölkerung mit einer schweren Behinderung. Diese und weitere Zahlen hat das Statistische Bundesamt in der Statistik der schwerbehinderten Menschen vor wenigen Tagen veröffentlicht.

Die Erhebung erfolgt alle zwei Jahre zum Stichtag 31. Dezember. Der Anteil an Menschen mit einer Schwerbehinderung hat sich den Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge seit der letzten Erhebung zum Jahresende 2023 kaum verändert: Damals waren knapp 7,9 Millionen Menschen in Deutschland schwerbehindert, d. h. rund 27.000 mehr als zum Jahresende 2025. Das Statistische Bundesamt weist in seiner Pressemitteilung allerdings darauf hin, dass die Zahlen aus beiden Jahren aufgrund einer starken Bereinigung der Verwaltungsdaten in Hessen und Sachsen nur eingeschränkt vergleichbar seien.

Die jetzt veröffentlichte Statistik belegt, dass Behinderungen häufig im fortgeschrittenen Alter auftreten. 34 % (bzw. 2,7 Millionen) der schwerbehinderten Menschen zum Jahresende 2025 waren 75 Jahre oder älter. 45 % (3,5 Millionen) der Menschen mit Schwerbehinderung waren zwischen 55 und 74 Jahre alt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren machten 3 % (231.000) der Menschen mit Schwerbehinderung zu diesem Zeitpunkt aus.

Über 90 % der schweren Behinderungen wurden durch eine Krankheit ausgelöst. 3 % der Behinderungen bestanden seit der Geburt oder traten im ersten Lebensjahr auf. Unfälle oder Berufskrankheiten waren für gut 1 % der Behinderungen verantwortlich.

Bei mehr als der Hälfte der Menschen mit Schwerbehinderung (57 %) lagen körperliche Beeinträchtigungen vor: Bei 27 % waren die inneren Organe bzw. Organsysteme betroffen. Bei 10 % waren Arme und/oder Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren 9 % Wirbelsäule und Rumpf. In weiteren 4 % der Fälle lag Blindheit oder eine Sehbehinderung vor. Ebenfalls 4 % wiesen Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen auf. Der Verlust einer oder beider Brüste war bei 2 % Grund für die Schwerbehinderung.

(Quelle: Statistisches Bundesamt)