Stellungnahmen der DVfR

Menschen, die auf Rollstühle, Elektromobile (Scooter) oder andere Mobilitätshilfen angewiesen sind, stehen im öffentlichen Personenverkehr vor besonderen Heraus­forderungen. Denn nicht alle Mobilitätshilfen, in denen Personen sitzend befördert werden, sind technisch ausreichend dafür ausgestattet, und nicht jedes öffentliche Verkehrsmittel ist barrierefrei zugänglich. Teilweise fehlen transparente Regelungen für die rechtskonforme Beförderung mobilitäts­eingeschränkter Passagiere. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) benennt Anforderungen an Mobilitätshilfen und Verkehrsmittel, damit der öffentliche Personenverkehr von Betroffenen uneingeschränkt und sicher genutzt werden kann.

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In ihrer aktuellen Stellungnahme begrüßt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) die Intention der Bundesregierung, u. a. die Versorgungssituation von Menschen mit Intensivpflegebedarf einschließlich Beatmungsbedürftigkeit sowie den Leistungsanspruch für Kinder- und Jugendliche zu verbessern und den Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu erleichtern. Die DVfR lehnt jedoch die geplante Regelung, wonach Intensivpflege bei Erwachsenen regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen bzw. in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden soll, strikt ab. Sie sieht ferner die Gefahr der Aufweichung des gemeinsamen Rehabilitations- und Teilhaberechts im SGB IX und fordert, die Rechte und Teilhabeinteressen von Betroffenen zu wahren, insbesondere auch für intensivpflege- und weaningbedürftige Patientinnen und Patienten.

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Schwierige Lebensverhältnisse sind für Vorschulkinder mit (drohender) Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihre Familien Realität. Nicht nur wächst ein Teil der Kinder in Armut auf, auch gibt es aus Wissenschaft und Praxis Hinweise darauf, dass nicht bei allen Kindern ein vorhandener Förder- bzw. Rehabilitationsbedarf gedeckt wird. In ihrem Positionspapier befasst sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) mit der gesundheitlichen Versorgung und Teilhabesicherung dieser Kinder und nimmt dabei v. a. die Rolle von sektorenübergreifenden Netzwerken und therapeutischen Leistungen in Kindertagesstätten in den Blick.

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Die Bedeutung psychischer Störungen als Ursache von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung für die sozialen Sicherungssysteme ist gestiegen. Arbeitsverdichtung, Rationalisierungsprozesse und komplexer werdende Arbeitsinhalte führen zu einer Verlagerung der Belastung von körperlichen zu mentalen Funktionen. Darüber hinaus werden psychische Störungen häufiger diagnostiziert und verlieren an Stigmatisierungspotential.

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Vor dem Hintergrund der Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) muss die Sicherung der Ergebnisqualität von Eingliederungshilfeleistungen stärker in den Fokus interdisziplinärer Untersuchungen rücken. Als zentral bewertet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) in ihrer Stellungnahme zu Wirkung und Wirksamkeit dabei die korrekte Anwendung der Bedarfsermittlung und -feststellung nach § 13 SGB IX unter Berücksichtigung der Vorgaben der ICF und betont die Bedeutung der Betroffenenperspektive.

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