Stellungnahmen der DVfR

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) fordert die Sicherstellung der medizintechnischen Versorgung von Menschen mit schwersten Behinderungen im ambulanten Bereich sowie in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe während der Corona-Epidemie.

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Zentrale Gegenstände des Referentenentwurfs für das Medizinische Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG) sind die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Zulassung von Leistungserbringern und das Übergangsgeld. Einzelheiten zu Zulassung, Vergütungssystem und Belegung sollen bis zum 31.12.2022 durch die Deutsche Rentenversicherung Bund festgelegt werden.

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Das neue Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) wird zum 26. Mai 2020 mit dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) in Kraft treten. Es löst das Medizinproduktegesetz (MPG) in seiner bestehenden Struktur ab und setzt bereits bestehende EU-Regelungen in nationales Recht um. In einer Stellungnahme weist der Fachausschuss Hilfsmittelversorgung der DVfR auf Unklarheiten und mögliche Gefahren der geplanten Änderungen für die bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung und -nutzung hin, die sowohl Leistungserbringer als auch Hilfsmittelnutzer und -nutzerinnen betreffen können.

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Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen. In ihrer Stellungnahme mit dem Titel „Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Rehabilitation im Spannungsfeld zwischen Bedarf und Antikorruptions- und Wettbewerbsrecht" greift die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) bestehende Unsicherheiten über die rechtskonforme Zusammenarbeit bei den Reha-Akteuren auf und informiert über Möglichkeiten und Grenzen einer interdisziplinären Zusammenarbeit.

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Menschen, die auf Rollstühle, Elektromobile (Scooter) oder andere Mobilitätshilfen angewiesen sind, stehen im öffentlichen Personenverkehr vor besonderen Heraus­forderungen. Denn nicht alle Mobilitätshilfen, in denen Personen sitzend befördert werden, sind technisch ausreichend dafür ausgestattet, und nicht jedes öffentliche Verkehrsmittel ist barrierefrei zugänglich. Teilweise fehlen transparente Regelungen für die rechtskonforme Beförderung mobilitäts­eingeschränkter Passagiere. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) benennt Anforderungen an Mobilitätshilfen und Verkehrsmittel, damit der öffentliche Personenverkehr von Betroffenen uneingeschränkt und sicher genutzt werden kann.

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