16.07.2021

Positionspapier der DVfR zur Gesundheitssorge – Erhalt und Förderung von Gesundheit für Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung der Eingliederungshilfe

Für Menschen mit (drohenden) Behinderungen spielen Gesundheit und Krankheit oft eine besonders wichtige Rolle. Insbesondere Menschen mit einer wesentlichen Behinderung im Sinne des § 99 SGB IX sind zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und zur Bewältigung von Krankheiten häufig auf Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe angewiesen. Der Fachausschuss „Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ der DVfR erarbeitete vor diesem Hintergrund das nun vom Hauptvorstand beschlossene Positionspapier „Gesundheitssorge – Erhalt und Förderung von Gesundheit für Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung der Eingliederungshilfe“. Dieses befasst sich mit einem allgemeinen Konzept zur Gesundheitssorge sowie der Beschreibung und Abgrenzung gesundheitsbezogener Leistungen der Eingliederungshilfe zu anderen Sozialleistungen und enthält Hinweise zu Möglichkeiten ihrer bedarfsgerechten Erbringung.

Menschen mit Behinderungen sind statistisch betrachtet deutlich häufiger von Krankheiten betroffen als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Auch haben sie heutzutage eine durchschnittlich höhere Lebenserwartung, die mit einem Anstieg der Morbidität verbunden ist. Förderung und Erhaltung der Gesundheit sind zunächst wesentliche Aufgaben der Bürgerinnen und Bürger und Versicherten selbst. Unter Verweis auf Art. 25 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), erinnern die Autorinnen und Autoren des Papiers an die Verpflichtung der Vertragsstaaten Menschen mit Behinderungen Zugang zur Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard zur Verfügung zu stellen wie Menschen ohne Behinderungen. Sie stellen fest, dass nicht alle Menschen mit Behinderungen gleichermaßen in der Lage sind, für die eigene Gesundheit selbst zu sorgen und Unterstützungsleistungen aus dem primären oder, wenn dieses nicht/ nicht ausreichend vorhanden ist, aus dem sekundären sozialen Netzwerk benötigen. Zugleich sind die Leistungen im Gesundheitswesen (vorwiegend SGB V und XI) regelmäßig limitiert und nicht immer auf den vollständigen Ausgleich der behinderungsbedingten Einschränkungen bei der Gesundheitssorge ausgerichtet.

Das aktuelle Positionspapier der DVfR beschreibt den Bereich der Gesundheitssorge mit fünf Komponenten – die Gesundheitssorge im Alltag, die individuelle und die organisationale Gesundheitskompetenz, die Lotsenfunktion, die Förderung der Funktionsfähigkeit und die Pflege. Sofern die Eingliederungshilfe, unter Beachtung des Nachrangprinzips, für eine behinderungsbedingte Unterstützung bei der Gesundheitssorge zuständig ist, werden vorwiegend gesundheitsbezogene Assistenzleistungen i. S. d. § 78 SGB IX benötigt. Die Konkretisierungen erleichtern die Bedarfsermittlung und die Teilhabe- und Gesamtplanung. Die Abgrenzung zur Krankenbehandlung, zu Leistungen der Pflege sowie der medizinischen Rehabilitation verbinden die Autorinnen und Autoren mit konkreten Impulsen zur strukturellen Verankerung von Unterstützungsleistungen bei Erhalt und Förderung der Gesundheit in den Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Darüber hinaus betonen die Verfasserinnen und Verfasser des Positionspapiers die Notwendigkeit der Berücksichtigung von mit den Unterstützungsleistungen zur Gesundheitssorge zusammenhängenden indirekten Leistungen, wie z. B. die Qualifizierung des Personals und die systematische Förderung der Gesundheitskompetenz durch Einrichtungen und Dienste im Rahmen von Qualitätsmanagement-Systemen. Sofern bereits dort auf eine die Gesundheitskompetenz fördernde Struktur geachtet wird, ergibt sich zugleich eine Förderung der Optionen auch für die soziale Teilhabe. Dies kann nur gelingen, wenn die Gesundheitssorge sowohl in den Landesrahmenverträgen als auch in den Konzeptionen der Dienste und Einrichtungen und damit in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Diensten und Einrichtungen und den Leistungsempfängern berücksichtigt wird.

Zum Positionspapier der DVfR „Gesundheitssorge – Erhalt und Förderung von Gesundheit für Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung der Eingliederungshilfe“

 


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