Stellungnahmen der DVfR

Der Fachausschuss „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe – Umsetzungsbegleitung SGB VIII" der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat sich mit einem Aufruf an die Bundesregierung gewandt. Die Gestaltung eines inklusiven Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) kann aus Sicht der DVfR nur im Austausch auf Augenhöhe zwischen den eher sozialpädagogisch geprägten Fachleuten der Kinder- und Jugendhilfe und dem verwaltungsorientierten Fachpersonal der Eingliederungshilfe und Rehabilitation sowie unter Beteiligung der Leistungsberechtigten und ihrer Familien gelingen.

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Bewegung und Sport – in Gruppen und Organisationen oder als individuelle Freizeit­betätigung – sind gesundheitsförderlich und können wesentliche Elemente der gesellschaftlichen Teilhabe sein. Über Angebote der Bewegungsförderung und des Sports für Menschen mit Behinderungen sowie geeignete Unterstützungs­möglich­keiten informiert der Fachausschuss „Bewegung, Sport und Freizeit“ der DVfR in seinem Papier „Bewegung und Sport von Menschen mit Behinderungen“. Darin beschreibt er komprimiert, wo, in welcher Form und mit welcher finanziellen Förderung Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten Sport treiben können.

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Für Menschen mit (drohenden) Behinderungen spielen Gesundheit und Krankheit oft eine besonders wichtige Rolle. Insbesondere Menschen mit einer wesentlichen Behinderung im Sinne des § 99 SGB IX sind zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und zur Bewältigung von Krankheiten häufig auf Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe angewiesen. Der Fachausschuss „Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ der DVfR erarbeitete vor diesem Hintergrund das nun vom Hauptvorstand beschlossene Positionspapier „Gesundheitssorge – Erhalt und Förderung von Gesundheit für Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung der Eingliederungshilfe“. Dieses befasst sich mit einem allgemeinen Konzept zur Gesundheitssorge sowie der Beschreibung und Abgrenzung gesundheitsbezogener Leistungen der Eingliederungshilfe zu anderen Sozialleistungen und enthält Hinweise zu Möglichkeiten ihrer bedarfsgerechten Erbringung.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) betont in ihren Positionen zur Bundestagswahl 2021 die Bedeutung von Teilhabe und Inklusion für den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft – vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Dabei ist Rehabilitation ein bedeutsames Mittel, um Teilhabe und Inklusion sicherzustellen.

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Die EUTB unterstützt und berät Menschen mit (drohenden) Behinderungen und deren Angehörige bundesweit unentgeltlich bei Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 7 SGB IX sollen die Merkmale zur Finanzierung und Ausgestaltung der EUTB ab 2023 näher bestimmt werden. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) nahm im April 2021 Stellung zum Entwurf der Verordnung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

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