Die Bundesregierung will mit der vorgelegten Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung tragen, Menschen mit Behinderungen wirksam vor einer Benachteiligung bei einer Verknappung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten, beispielsweise in einer Pandemie, zu schützen. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) begrüßt das erkennbare Bemühen des Gesetzgebers, klare Entscheidungskriterien für den Fall einer pandemiebedingten Triage zu entwickeln. Es wird dennoch Klarstellungsbedarf gesehen.
mehr lesen