Stellungnahmen der DVfR

In ihrer aktuellen Stellungnahme begrüßt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) die Intention der Bundesregierung, u. a. die Versorgungssituation von Menschen mit Intensivpflegebedarf einschließlich Beatmungsbedürftigkeit sowie den Leistungsanspruch für Kinder- und Jugendliche zu verbessern und den Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu erleichtern. Die DVfR lehnt jedoch die geplante Regelung, wonach Intensivpflege bei Erwachsenen regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen bzw. in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden soll, strikt ab. Sie sieht ferner die Gefahr der Aufweichung des gemeinsamen Rehabilitations- und Teilhaberechts im SGB IX und fordert, die Rechte und Teilhabeinteressen von Betroffenen zu wahren, insbesondere auch für intensivpflege- und weaningbedürftige Patientinnen und Patienten.

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Schwierige Lebensverhältnisse sind für Vorschulkinder mit (drohender) Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihre Familien Realität. Nicht nur wächst ein Teil der Kinder in Armut auf, auch gibt es aus Wissenschaft und Praxis Hinweise darauf, dass nicht bei allen Kindern ein vorhandener Förder- bzw. Rehabilitationsbedarf gedeckt wird. In ihrem Positionspapier befasst sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) mit der gesundheitlichen Versorgung und Teilhabesicherung dieser Kinder und nimmt dabei v. a. die Rolle von sektorenübergreifenden Netzwerken und therapeutischen Leistungen in Kindertagesstätten in den Blick.

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Die Bedeutung psychischer Störungen als Ursache von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung für die sozialen Sicherungssysteme ist gestiegen. Arbeitsverdichtung, Rationalisierungsprozesse und komplexer werdende Arbeitsinhalte führen zu einer Verlagerung der Belastung von körperlichen zu mentalen Funktionen. Darüber hinaus werden psychische Störungen häufiger diagnostiziert und verlieren an Stigmatisierungspotential.

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Vor dem Hintergrund der Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) muss die Sicherung der Ergebnisqualität von Eingliederungshilfeleistungen stärker in den Fokus interdisziplinärer Untersuchungen rücken. Als zentral bewertet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) in ihrer Stellungnahme zu Wirkung und Wirksamkeit dabei die korrekte Anwendung der Bedarfsermittlung und -feststellung nach § 13 SGB IX unter Berücksichtigung der Vorgaben der ICF und betont die Bedeutung der Betroffenenperspektive.

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In zwei vom Ad-hoc-Ausschuss „Umsetzung des BTHG“ vorgelegten Stellungnahmen befasst sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) aus aktuellem Anlass mit verschiedenen Aspekten der Bedarfsermittlung.

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