Stellungnahmen der DVfR

Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe. Nicht gehfähige Menschen benötigen für ihre selbstständige oder unterstützte Mobilität einen Rollstuhl. Um die Teilhabe der Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer bestmöglich zu sichern, ist neben der technisch korrekten Ausführung und Funktionsfähigkeit des Rollstuhls ein auf die individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele ausgerichteter Versorgungsprozess erforderlich. Die DVfR legt Empfehlungen für die teilhabeorientierte Rollstuhlversorgung vor, die sich an alle Akteure im Hilfsmittelbereich richten.

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Die Stellungnahme der DVfR nimmt die ambulante geriatrische Rehabilitation als einen wichtigen Baustein im Versorgungssystem alter Menschen in den Blick. Durch zielgerichtete individuelle Reha-Maßnahmen erhöht sie die Chance, Pflegebedürftigkeit frühzeitig lebensweltnah zu vermeiden bzw. zu verringern und die Teilhabe alter Menschen zu stärken.

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Die DVfR hat in einer Stellungnahme den umfangreichen Handlungsbedarf bei der ICF-Anwendung im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) analysiert und unterbreitet konkrete Vorschläge zur ICF-Nutzung, die einen Fehlgebrauch der ICF vermeiden helfen.

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Anlässlich der im Herbst 2017 stattfindenden Bundestagswahl fordert die DVfR Politiker und Parteien dazu auf, das Thema Rehabilitation in ihre Wahlprogramme aufzunehmen. In einer Stellungnahme legt die DVfR dar, wie die Rehabilitation zur Bewältigung ökonomischer und sozialpolitischer Herausforderungen beiträgt.

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In einer neuen Fassung des Diskussionsbeitrags zum Regierungsentwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unterzieht die DVfR die Vorschläge des Bundesrats vom 23.09.2016 zum Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege einer kritischen Würdigung.

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