Stellungnahmen der DVfR

Die Bundesregierung plant, die Krankenhausversorgung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Mit einem Positionspapier macht die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) auf die Rolle der Rehabilitation als sektorenübergreifendes Behandlungskonzept für Menschen mit Behinderungen aufmerksam und fordert eine stärkere Berücksichtigung rehabilitativ ausgerichteter Strukturen und Prozesse bei der Krankenhausreform.

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Die Bundesregierung beabsichtigt mit diesem Gesetz mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) begrüßt in ihrer Stellungnahme insgesamt die Zielsetzungen der Neuregelungen im SGB IX und nimmt zu einigen Artikeln des Gesetzentwurfs Stellung.

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Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bis Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen mit den Beteiligten zu erarbeiten. Damit stehen Bedarfsgerechtigkeit, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Selbstbestimmung und Teilhabeorientierung auf der gesundheitspolitischen Tagesordnung. Dazu will auch die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) einen Beitrag leisten und legt eine Agenda für einen Aktionsplan „Inklusives Gesundheitswesen“ vor.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) setzt sich in ihrer Stellungnahme dafür ein, dass mehr Kompetenzen zu Rehabilitation und Teilhabe Eingang in die Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe finden und vermittelt werden. Dies entspricht Artikel 26 der UN-Behindertenrechtkonvention (UN-BRK). Die erweiterten Kompetenzen sind auch mit Blick auf eine älterwerdende Bevölkerung zunehmend wichtig.

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Die Bundesregierung will mit der vorgelegten Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung tragen, Menschen mit Behinderungen wirksam vor einer Benachteiligung bei einer Verknappung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten, beispielsweise in einer Pandemie, zu schützen. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) begrüßt das erkennbare Bemühen des Gesetzgebers, klare Entscheidungskriterien für den Fall einer pandemiebedingten Triage zu entwickeln. Es wird dennoch Klarstellungsbedarf gesehen.

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