Stellungnahmen der DVfR

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bis Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen mit den Beteiligten zu erarbeiten. Damit stehen Bedarfsgerechtigkeit, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Selbstbestimmung und Teilhabeorientierung auf der gesundheitspolitischen Tagesordnung. Dazu will auch die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) einen Beitrag leisten und legt eine Agenda für einen Aktionsplan „Inklusives Gesundheitswesen“ vor.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) setzt sich in ihrer Stellungnahme dafür ein, dass mehr Kompetenzen zu Rehabilitation und Teilhabe Eingang in die Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe finden und vermittelt werden. Dies entspricht Artikel 26 der UN-Behindertenrechtkonvention (UN-BRK). Die erweiterten Kompetenzen sind auch mit Blick auf eine älterwerdende Bevölkerung zunehmend wichtig.

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Die Bundesregierung will mit der vorgelegten Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung tragen, Menschen mit Behinderungen wirksam vor einer Benachteiligung bei einer Verknappung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten, beispielsweise in einer Pandemie, zu schützen. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) begrüßt das erkennbare Bemühen des Gesetzgebers, klare Entscheidungskriterien für den Fall einer pandemiebedingten Triage zu entwickeln. Es wird dennoch Klarstellungsbedarf gesehen.

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Der Fachausschuss „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe – Umsetzungsbegleitung SGB VIII" der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat sich mit einem Aufruf an die Bundesregierung gewandt. Die Gestaltung eines inklusiven Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) kann aus Sicht der DVfR nur im Austausch auf Augenhöhe zwischen den eher sozialpädagogisch geprägten Fachleuten der Kinder- und Jugendhilfe und dem verwaltungsorientierten Fachpersonal der Eingliederungshilfe und Rehabilitation sowie unter Beteiligung der Leistungsberechtigten und ihrer Familien gelingen.

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Bewegung und Sport – in Gruppen und Organisationen oder als individuelle Freizeit­betätigung – sind gesundheitsförderlich und können wesentliche Elemente der gesellschaftlichen Teilhabe sein. Über Angebote der Bewegungsförderung und des Sports für Menschen mit Behinderungen sowie geeignete Unterstützungs­möglich­keiten informiert der Fachausschuss „Bewegung, Sport und Freizeit“ der DVfR in seinem Papier „Bewegung und Sport von Menschen mit Behinderungen“. Darin beschreibt er komprimiert, wo, in welcher Form und mit welcher finanziellen Förderung Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten Sport treiben können.

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