Stellungnahmen der DVfR

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) betont in ihren Positionen zur Bundestagswahl 2021 die Bedeutung von Teilhabe und Inklusion für den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft – vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Dabei ist Rehabilitation ein bedeutsames Mittel, um Teilhabe und Inklusion sicherzustellen.

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Die EUTB unterstützt und berät Menschen mit (drohenden) Behinderungen und deren Angehörige bundesweit unentgeltlich bei Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 7 SGB IX sollen die Merkmale zur Finanzierung und Ausgestaltung der EUTB ab 2023 näher bestimmt werden. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) nahm im April 2021 Stellung zum Entwurf der Verordnung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

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Die DVfR legt eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Barrierefreiheitsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, das die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 der Europäischen Union über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen regeln soll (Barrierefreiheitsgesetz – BFG). Die Barrierefreiheit ist auch zentral in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die in Deutschland 2009 in Kraft trat und umzusetzen ist.

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Viele Pflegebedürftige könnten mit medizinischer Rehabilitation eine bessere soziale Teilhabe erreichen. Häufig wird aber kein Antrag gestellt oder zu spät oder es fehlen die passenden Reha-Angebote in Wohnortnähe. Der Fachausschuss „Rehabilitation vor/bei Pflegebedürftigkeit“ der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) analysiert in einem Positionspapier bestehende Hemmnisse beim Zugang zur Rehabilitation und unterbreitet Lösungsvorschläge für eine bedarfsgerechte Rehabilitation dieser Personengruppe.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) befasst sich erneut mit der teilhabeorientierten Heilmittelerbringung und unterbreitet einen Vorschlag für die Gestaltung der bundesweiten Verträge nach § 125 SGB V. Durch Änderungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) drohe die fachlich gebotene Heilmittel­erbringung für Menschen mit Behinderungen in besonders spezialisierten Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab 1. Januar 2021 zu entfallen. Die Überlegungen sind als Diskussionsbeitrag und Versuch zu verstehen, den Sachverhalt aufzuarbeiten und mögliche Lösungen vorzustellen.

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