Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) befasst sich erneut mit der teilhabeorientierten Heilmittelerbringung und unterbreitet einen Vorschlag für die Gestaltung der bundesweiten Verträge nach § 125 SGB V. Durch Änderungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) drohe die fachlich gebotene Heilmittelerbringung für Menschen mit Behinderungen in besonders spezialisierten Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab 1. Januar 2021 zu entfallen. Die Überlegungen sind als Diskussionsbeitrag und Versuch zu verstehen, den Sachverhalt aufzuarbeiten und mögliche Lösungen vorzustellen.
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