25.10.2021

Bewegung und Sport von Menschen mit Behinderungen – Informationen des Fachausschusses „Bewegung, Sport und Freizeit" der DVfR

Bewegung und Sport – in Gruppen und Organisationen oder als individuelle Freizeit­betätigung – sind gesundheitsförderlich und können wesentliche Elemente der gesellschaftlichen Teilhabe sein. Über Angebote der Bewegungsförderung und des Sports für Menschen mit Behinderungen sowie geeignete Unterstützungs­möglich­keiten informiert der Fachausschuss „Bewegung, Sport und Freizeit“ der DVfR in seinem Papier „Bewegung und Sport von Menschen mit Behinderungen“. Darin beschreibt er komprimiert, wo, in welcher Form und mit welcher finanziellen Förderung Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten Sport treiben können.

Das Informationspapier führt zunächst aus, welchen Nutzen Aktivitäten der Bewegungs­förderung und Sportangebote für Menschen mit (drohenden) Behinderungen haben, bspw. durch positive Auswirkungen auf vielfältige motorische, kognitive, soziale und emotionale Fertig- und Fähigkeiten. Nach dem Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung 2021 treiben aber weniger Menschen mit Behinde­rungen als Menschen ohne Behinderungen regelmäßig Sport. Um die positiven Wirkungen des Sports zu nutzen, ist die Verankerung von Bewegung und Sport im lebenslangen Reha- und Teilhabeprozess und als freizeitorientierte Aktivität im Leben von Menschen mit Behinde­rungen Voraussetzung. Vor dem Hintergrund der UN-Behinderten­rechtskonvention gilt es, den Zugang zu Bewegung und Sport individuell, wohnortnah und qualitativ hochwertig für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und Angebote für eine überdauernde Teilhabe an Bewegung und Sport zu schaffen, so der DVfR-Fachausschuss.

Aktuell stehen Sportangebote für Menschen mit Behinderungen unter anderem in Sport­vereinen zur Verfügung, im Bereich Reha- und Funktionssport der Rehabilitationsträger, im Präventionssport mit Krankenkassenzuschuss, im Rahmen eines Trainings für das Deutsche Sportabzeichen, in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung. Zu unterscheiden sind Sport- und Bewegungsmöglich­keiten, die spezifisch für Menschen mit Behinderungen angeboten werden, und inklusive Angebote, bei denen Menschen mit und ohne Behinde­rungen gemeinsam Sport treiben.

Bei spezifischen Behinderungen ist die Möglichkeit zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten davon abhängig, ob z. B. Anleitungen in Leichter Sprache oder in Gebärdensprache bereitstehen und ob barrierefreie Zugänge zu Sportstätten und geeignete Umkleide- und Sanitär­einrichtungen vorhanden sind, in manchen Fällen muss die Begleitung durch eine Assistenz sichergestellt werden. Mit Bezug zu den rechtlichen Grundlagen wird unter anderem aufgezeigt, dass Assistenz­leistungen auch für Angebote im Bereich Bewegung und Sport in Anspruch genommen werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können darüber hinaus im Rahmen des Persönlichen Budgets Geldleistungen für Sport- und Bewegungsangebote beantragt werden.

Ergänzend stellt das Papier große (Behinderten-)Sportverbände vor und verweist auf die Arbeit der jeweiligen regionalen und lokalen Verbände und Vereine. Hier besteht die Möglichkeit, sich in einem kommunalen Netzwerk zum Thema Inklusion und Sport einzubringen.

Das Informationspapier richtet sich in erster Linie an Beratungsinstitutionen für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige oder gesetzlichen Betreuer. Aber auch für Expertinnen und Experten anderer Fachrichtungen und Professionen außerhalb des Sports bietet es erste wichtige Informationen. Nicht zuletzt können Menschen mit Behinderungen selbst hilfreiche Anregungen und Anlaufpunkte zum regelmäßigen Sporttreiben erhalten.

Informationspapier „Bewegung und Sport von Menschen mit Behinderungen“


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