Stellungnahmen der DVfR

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat sich im August 2024 zu einem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für eine Maßnahmenübersicht zum Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen positioniert. Die geplanten Maßnahmen bleiben aus Sicht des Verbands weit hinter den zahlreichen Vorschlägen von Verbänden und Organisationen wie auch aus der DVfR im Rahmen des bisherigen Beteiligungs­verfahrens zurück. Sie reichen keinesfalls aus, um ein inklusives Gesundheits­wesen zu verwirklichen.

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Der Fachausschuss „Interdisziplinäre Entwicklungsförderung und Rehabilitation für Kinder“ der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) weist in einem Diskussionspapier darauf hin, dass auf Grund einer uneindeutigen gesetzlichen Regelung nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen nicht mehr überall in Deutschland erbracht werden können. Die Forderung des Ausschusses: eine zeitnahe gesetzliche Klarstellung und Schließung der sich zunehmend ausbreitenden Versorgungslücke.

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Das Positionspapier der DVfR befasst sich mit den Anforderungen an ein inklusives Leistungsrecht, das sowohl dem Ansatz der Kinder- und Jugendhilfe als auch der Eingliederungshilfe mit ihrer bio-psycho-sozialen Perspektive gerecht wird. Die DVfR zieht das Fazit, dass jeweils eine spezifische Anspruchsgrundlage für Teilhabeleistungen und eine für erzieherische Hilfen notwendig ist.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat dem Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) im Rahmen eines schriftlichen Beteiligungs­verfahrens Vorschläge zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barriere­freies Gesundheitswesen“ unterbreitet. Die DVfR konzentriert sich in ihren Vorschlägen auf Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist deren selbstbestimmte und umfassende Teilhabe, insbesondere an der Gesundheitsversorgung, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

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Das Recht von Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2021 erstmals anerkannt. Die Entscheidung des BVerfG hat der Fachausschuss „Bildung, Erziehung und Schule“ der DVfR zum Anlass genommen, die Stärkung des Rechts auf schulisch-institutionelle Bildung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen näher zu beleuchten und erste Überlegungen zu Mindeststandards von Bildungsangeboten in Schulen in einem Diskussionspapier zusammenzufassen.

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