Stellungnahmen der DVfR

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich und in der Privatwirtschaft weiterzuentwickeln und gesetzlich neu zu regeln. Zugleich sieht sie Handlungsbedarf, um die Umsetzung einer inklusiven und möglichst barrierefreien Gesellschaft sicherzustellen. Sie nimmt daher zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erneut Stellung.

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Aus der DVfR liegt eine Stellungnahme zur „Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung – GKHV)“ vor. Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wird in dem Papier begrüßt.

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Das SGB IX enthält – anders als andere Teile des SGB – keine ausdrückliche Definition des Begriffes „Wirksamkeit“. Außerdem fehlt ein strukturierter Prozess, der beschreibt, wie Wissen zu Wirksamkeit erlangt und wie Wirksamkeit bewertet werden kann. Der gemeinsame Fachausschuss „Interdisziplinäre Rehabilitationsforschung“ der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) und der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) nimmt mit einem Positionspapier hierzu eine wissenschaftliche Standortbestimmung vor.

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Zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG) gibt es eine Stellungnahme aus der DVfR. Darin wird die mit dem Entwurf verbundene Intention begrüßt, die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich zu verbessern. Allerdings wird das gesetzte Ziel aus Sicht der Autoren und der Autorin nicht eingelöst. Das Verhältnis von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen ist im Entwurf nicht richtig ausgestaltet.

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Aus der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) wurde zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) vom 12. August 2025 Stellung bezogen. Die Einführung eines Fallmanagements in § 13a SGB VI wird begrüßt. Zugleich spricht man sich für eine Erweiterung der damit erreichten Zielgruppen aus.

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Archiv Stellungnahmen

Eine Übersicht der Stellungnahmen (aus) der DVfR ab dem Jahr 2002 finden Sie in dieser Publikationsliste.
Ältere, nicht mehr auf dieser Seite zugängliche Stellungnahmen können Sie gerne bei uns anfragen. Kontaktieren Sie uns dafür bitte per E-Mail an redaktion@dvfr.de