Stellungnahmen der DVfR

Zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG) gibt es eine Stellungnahme aus der DVfR. Darin wird die mit dem Entwurf verbundene Intention begrüßt, die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich zu verbessern. Allerdings wird das gesetzte Ziel aus Sicht der Autoren und der Autorin nicht eingelöst. Das Verhältnis von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen ist im Entwurf nicht richtig ausgestaltet.

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Aus der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) wurde zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) vom 12. August 2025 Stellung bezogen. Die Einführung eines Fallmanagements in § 13a SGB VI wird begrüßt. Zugleich spricht man sich für eine Erweiterung der damit erreichten Zielgruppen aus.

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Aus der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) wird erneut Stellung zu einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)“ genommen. Es wird darin mit konkreten Vorschlägen die Relevanz selbstbestimmter Teilhabe als Ziel von Pflege und Therapie unterstrichen.

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Trotz gesetzlicher Regelungen fehlen bedarfsgerechte Angebote der medizinischen Rehabilitation für Menschen mit komplexen Teilhabebeeinträchtigungen infolge psychischer Erkrankung. Darauf macht der Fachausschuss der DVfR „Psychische Beeinträchtigungen“ in seinem Diskussionspapier aufmerksam. Er empfiehlt u. a. dafür zu sorgen, dass der Rechtsanspruch auf rehabilitative Leistungen erfüllt wird und entsprechende Angebote für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen auf- und ausgebaut werden.

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In allen Phasen des Rehabilitationsprozesses finden sich Aufgaben Sozialer Arbeit. Das gemeinsame Papier der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) „Reha-Kompetenzen für die Soziale Arbeit“ formuliert die für die Prävention, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen relevanten Kompetenzen, die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in ihrer Ausbildung erlernen sollten. Die formulierten Fähigkeiten sollten in unterschiedlichen Abstufungen in alle Kompetenzlevel (Bachelor, Master und Promotion) in das Curriculum der Sozialen Arbeit eingehen.

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Auswahl nach Jahr

Archiv Stellungnahmen

Eine Übersicht der Stellungnahmen (aus) der DVfR ab dem Jahr 2002 finden Sie in dieser Publikationsliste.
Ältere, nicht mehr auf dieser Seite zugängliche Stellungnahmen können Sie gerne bei uns anfragen. Kontaktieren Sie uns dafür bitte per E-Mail an redaktion@dvfr.de