10.07.2025

Kurzstellungnahme aus der DVfR zum Referentenentwurf des BMG „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz“

Aus der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) wird erneut Stellung zu einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)“ genommen. Es wird darin mit konkreten Vorschlägen die Relevanz selbstbestimmter Teilhabe als Ziel von Pflege und Therapie unterstrichen.

Man zeigt sich in der Kurzstellungnahme überrascht von der geringen Bedeutung, die selbstbestimmter Teilhabe als Ziel von Pflege und Therapie im Gesetzentwurf des BMG zukommt. Rehabilitationsleistungen sind darauf gerichtet, Pflegebedürftigkeit und Behinderungen zu vermeiden oder zu vermindern und unabhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigungen Teilhabe und Selbstbestimmung zu fördern. Darin wird ein zentrales Tätigkeitselement gerade auch für die Pflege und Therapie gesehen. Letztlich geht es auch in der Pflege darum, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben auch dann zu ermöglichen, wenn Selbstständigkeit in den konkreten Aktivitäten nicht mehr wiedererlangt werden kann. Insofern kann die Pflege erheblich zur Teilhabe beitragen und Selbstbestimmung verwirklichen bzw. fördern helfen.

Zwar formuliert das Pflegekompetenzgesetz bereits erreichte Errungenschaften, aber die zentrale Kompetenz zur Förderung selbstbestimmter Teilhabe fehlt weitestgehend. „Gerade die mangelnde Behandlung dieser Kompetenzen im Gesetz und damit der drohende mangelnde Erwerb birgt die Gefahr, dass Schnittstellen in der interprofessionellen Kooperation sich als komplexe Barrieren erweisen und Pflegebedürftige nicht zu ihrem Recht kommen“, heißt es in der Stellungnahme.

Zur Gestaltung des PKG werden aus der DVfR konkrete Vorschläge in den Bereichen Bedarfsermittlung, Beratung und Teilhabeorientierung der Hilfsmittelversorgung gemacht.

Das Pflegekompetenzgesetz wurde in der 20. Legislaturperiode am 18. Dezember 2024 im Kabinett verabschiedet. Der Bundestag befasste sich aufgrund des Bruchs der damaligen Regierungskoalition nicht damit. Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf vom 23. Juni 2025 soll das Pflegekompetenzgesetz in aktualisierter Form erneut auf den Weg gebracht werden.

Kurzstellungnahme aus der DVfR zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23.06.2025 „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)“


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