30.04.2026

Erneute Stellungnahme der DVfR zur Änderung des BGG

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich und in der Privatwirtschaft weiterzuentwickeln und gesetzlich neu zu regeln. Zugleich sieht sie Handlungsbedarf, um die Umsetzung einer inklusiven und möglichst barrierefreien Gesellschaft sicherzustellen. Sie nimmt daher zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erneut Stellung.

Das Gesetz zur Änderung des BGG (BR-Drucksache 96/26) zielt darauf ab, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen entgegenzuwirken. Es verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt, alle Lebensbereiche zugänglich und nutzbar zu gestalten. Auch im privaten Bereich soll die Barrierefreiheit verbessert werden. Beides unterstützt die DVfR, zeigt sich aber enttäuscht, dass die vorgesehenen Regelungen diese Ziele teilweise nicht erreichen und deutlich hinter dem zurückbleiben, was sinnvoll und erforderlich ist. Der Verband befürchtet, dass sich die Rechtssituation von Menschen mit Behinderungen verschlechtern könnte. Darüber hinaus genügt der Entwurf aus Sicht der DVfR weder dem Benachteiligungsverbot nach Art. 5 UN-Behindertenrechtskonvention noch nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz. Zu wichtigen Regelungen wird Stellung genommen.

Der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft soll so geregelt werden, dass Unternehmen dabei nicht unverhältnismäßig stark belastet werden. Das ist einerseits nachvollziehbar. Der Entwurf bleibt jedoch auch bei der Verantwortung, die von Unternehmen für die Barrierefreiheit und insbesondere auch für die angemessenen Vorkehrungen eingefordert werden könnte, hinter den Erwartungen zurück. Das kann zur Folge haben, dass sich für Unternehmen, die in Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen investieren, solche Investitionen als Wettbewerbsnachteil auswirken und von daher in Zukunft unterbleiben. Dies dürfte sich auch im Gesundheits- und Sozialwesen auswirken und insofern die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit sozialer Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen gefährden.

Durch eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs könnten zu erwartende rechtssystematische Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Dafür liefert die Stellungnahme der DVfR konkrete Hinweise.

Das Papier wurde im Geschäftsführenden Vorstand am 15. April 2026 beschlossen. Es basiert auf einer Ausarbeitung von Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel.

Stellungnahme der DVfR zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes als PDF zum Download (April 2026)

 

Die aktuelle Stellungnahme knüpft an eine Positionierung der DVfR zum Referentenentwurf des BGG an, die bereits im Dezember 2025 vorgelegt wurde.

Stellungnahme aus der DVfR zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG) (Dezember 2025)


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