17.12.2025

Stellungnahme aus der DVfR zum BGGÄndG

Zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG) gibt es eine Stellungnahme aus der DVfR. Darin wird die mit dem Entwurf verbundene Intention begrüßt, die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich zu verbessern. Allerdings wird das gesetzte Ziel aus Sicht der Autoren und der Autorin nicht eingelöst. Das Verhältnis von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen ist im Entwurf nicht richtig ausgestaltet.

In der Stellungnahme aus der DVfR werden einzelne Regelungen des Referentenentwurfs dahingehend analysiert, wie diese in Wechselwirkung zu anderen rechtlichen Normen stehen. Danach könnten vorgeschlagene Neuerungen in der vorliegenden Fassung gegen das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot verstoßen und es erschweren, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie EU-Vorgaben zu Barrierefreiheit und Produktsicherheit einzuhalten.

Der Vorschlag, alle Veränderungen an Gebäuden bzw. an Gütern und Dienstleistungen als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ für Unternehmen einzustufen, sei rechtssystematisch problematisch und könne zu Rechtsunsicherheit führen. Bauliche Änderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen als angemessene Vorkehrungen im Einzelfall bestünden häufig in geringfügigen und kostengünstigen, für Menschen mit Behinderungen jedoch sehr bedeutsamen Abwandlungen. Darunter fallen z. B. Beschriftungen in Brailleschrift, akustische oder optische Signale oder die Aktivierung von vorhandenen Softwareeinstellungen. Es erscheine kaum denkbar, dass beabsichtigt ist, all diese Vorkehrungen pauschal für unverhältnismäßig und unbillig zu erklären, merken die Autoren und die Autorin der Stellungnahme kritisch an.

Kritisch gesehen wird auch, dass es Betroffenen nur möglich sein soll, den Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot feststellen zu lassen, nicht aber, Unterlassung oder Schadensersatz einzufordern, wenn ein Unternehmen dagegen verstößt.

Stellungnahme aus der DVfR zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)


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