Meldungen aus der Reha-Landschaft

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat dem Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) im Rahmen eines schriftlichen Beteiligungs­verfahrens Vorschläge zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barriere­freies Gesundheitswesen“ unterbreitet. Die DVfR konzentriert sich in ihren Vorschlägen auf Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist deren selbstbestimmte und umfassende Teilhabe, insbesondere an der Gesundheitsversorgung, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

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14 Fachärztinnen und Fachärzte aus den Bereichen Notfall- und Intensivmedizin haben mit Unterstützung des Marburger Bunds eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie richtet sich gegen die vor einem Jahr im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossene Regelung zum Umgang mit begrenzten überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten bei übertragbaren Krankheiten. Diese Triage-Reglung soll u. a. Menschen mit Behinderungen schützen. Die LIGA Selbstbestimmung kritisiert die Verfassungsbeschwerde scharf.

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32 europäische Städte haben sich für den Access City Award 2024 der Europäischen Kommission beworben. Der Preis zeichnet Städte aus, die der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen Priorität einräumen. Tübingen gehörte zu den fünf nominierten Städten und erhielt am 1. Dezember eine „besondere Erwähnung für die Stadtentwicklung im Einklang mit den Grundsätzen der Barrierefreiheit.“

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Die Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD, Englisch: Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ist vielen Menschen nicht bekannt. Anlässlich des Welt-COPD-Tages Mitte November wiesen der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das Rauchen als Hauptrisikofaktor hin. Eine COPD kann je nach Schweregrad zu dauerhaften Einschränkungen, zu Behinderung bis hin zu Pflegebedürftigkeit führen.

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Für den Inklusionspreis der Wirtschaft 2024 können sich Unternehmen bis 31. März 2024 bewerben. Prämiert werden Betriebe, die im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2024 beispielhafte Inklusionsprojekte und -aktionen durchgeführt haben. Ausgezeichnet werden Best-Practice-Beispiele im Bereich Einstellung, Ausbildung oder Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden, deren Behinderungen erst im Laufe des Berufslebens aufgetreten sind.

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