Bis heute bleiben die Fallzahlen bewilligter Persönlicher Budgets nach § 29 SGB IX hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nutzen den Rechtsanspruch nur selten, obwohl gerade sie von dem Konzept in besonderer Weise profitieren könnten. Das zeigt eine Evaluation des Persönlichen Budgets, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2025 in Auftrag gegeben und im März 2026 veröffentlicht hat.
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