23.07.2019

Diskussionspapier der DVfR zur Sicherung der beruflichen Teilhabe bei psychischen Beeinträchtigungen

Die Bedeutung psychischer Störungen als Ursache von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung für die sozialen Sicherungssysteme ist gestiegen. Arbeitsverdichtung, Rationalisierungsprozesse und komplexer werdende Arbeitsinhalte führen zu einer Verlagerung der Belastung von körperlichen zu mentalen Funktionen. Darüber hinaus werden psychische Störungen häufiger diagnostiziert und verlieren an Stigmatisierungspotential.

Der DVfR-Fachausschuss „Psychische Beeinträchtigungen“ geht in dem vorgelegten Diskussionspapier der Frage nach, ob die etablierten Konzepte der psychiatrischen Regionalversorgung, der psychosomatischen medizinischen Rehabilitation sowie die Steuerung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hinreichend auf diese Entwicklung ausgerichtet sind.

Für die Betroffenen sind psychische Störungen häufig mit Einschränkungen der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbunden. Die Auswirkungen hiervon stellen für alle Beteiligte eine wachsende Herausforderung dar und haben auf politischer Ebene und unter den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen (Sozialpartner, Betriebe, Sozialversicherungsträger, Selbsthilfegruppen etc.) Diskussionen darüber ausgelöst, welche Wege einzuschlagen sind.

Das Diskussionspapier greift die wichtigsten Aspekte des derzeitigen Diskussionsstandes nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes auf und zeigt einige sektorenübergreifende Ansätze für Optimierungsmöglichkeiten auf. Dabei haben sich die Autoren von folgenden Thesen leiten lassen:

  1. Präventiv: Der Erhalt der beruflichen Teilhabe von Menschen mit drohenden psychischen Störungen erfordert frühzeitige und bedarfsgerechte präventive Leistungen.
  2. Integrativ: Zu einer raschen und nachhaltigen Sicherung der beruflichen Teilhabe werden (frühzeitige) trägerübergreifende, auf Kooperation mit der Arbeitswelt ausgerichtete präventive, kurative und rehabilitative Interventionen benötigt.
  3. Kurativ/Rehabilitativ: Der Erhalt der beruflichen Teilhabe erfordert die rechtzeitige Erkennung von psychischen Störungen, die Ermittlung des daraus resultierenden möglichen Behandlungs- und Teilhabebedarf sowie die Überwindung oder zumindest die bestmögliche Kompensation von Krankheitsfolgen durch Leistungen zur Teilhabe. Das gilt umso mehr für die Überwindung einer bereits eingetretenen Erwerbsminderung.

Das Papier stellt die sozial- und leistungsrechtlichen Grundlagen vor und macht anhand von drei Fallbeispielen die Unterschiede in der Symptomatik, Indikationsstellung und Möglichkeiten der Intervention deutlich. Der Ausschuss kommt in dem Diskussionspapier zu dem Schluss, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben durchaus gegeben sind. Häufig scheitert es jedoch an der Bedarfsfeststellung, der sektorenübergreifenden Versorgung und Steuerung der Leistung sowie an der Eignung der Leistung. Die Autoren fordern daher, den bestehenden rechtlichen Rahmen dazu zu nutzen, präventive, kurative und rehabilitative Leistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu flexibilisieren, damit die Teilhabe am Arbeitsleben gelingen kann.

Diskussionspapier zur beruflichen Teilhabe bei psychischen Beeinträchtigungen


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.