Stellungnahmen der DVfR

Der vorgelegte Nationale Aktionsplan (NAP) stellt nach Auffassung der DVfR nur einen ersten Schritt zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dar. Deshalb sollte der Aktions-Plan eher als ein Akzente setzender Auftakt für den Prozess der Umsetzung der BRK angesehen werden und weniger als umfassender und in sich geschlossener Gesamtplan.

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Der Vorstand der DVfR begrüßt die Neufassung der Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung des Beschlussentwurfes vom 20.1.2011 grundsätzlich, verlangt jedoch in einigen Punkten eine Überarbeitung.

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Der Hauptvorstand der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation hat am 26. Mai 2011 die vom DVfR-Fachausschuss „Psychische Behinderungen“ unter Leitung von Dr. Robert Bering im März 2011 erarbeitete Stellungnahme „Trägerübergreifende Behandlung und Rehabilitation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (KJjE) mit psychischen Beeinträchtigungen: Positionspapier zur Konvergenz des SGB VIII und SGB IX“ verabschiedet.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaften der beruflichen Leistungserbringer haben ein gemeinsames Forschungsprojekt zur Nutzung der Klassifikation ICF in der beruflichen Rehabilitation entwickelt. Die DVfR unterstützt dieses Vorhaben und fordert, es als konkrete Maßnahme in den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention aufzunehmen.

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Anfang Oktober 2009 veröffentlichte die DVfR Vorschläge zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Sie beabsichtigt damit, die Diskussion um die in der neuen Legislaturperiode der Bundesregierung anstehende Reform der Eingliederungshilfe neu zu beleben. Die DVfR fordert, die Leistungen der Eingliederungshilfe konsequent auf die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen auszurichten.

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