27.09.2022

Stellungnahme der DVfR zur Berücksichtigung von Rehabilitation und Teilhabe in der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) setzt sich in ihrer Stellungnahme dafür ein, dass mehr Kompetenzen zu Rehabilitation und Teilhabe Eingang in die Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe finden und vermittelt werden. Dies entspricht Artikel 26 der UN-Behindertenrechtkonvention (UN-BRK). Die erweiterten Kompetenzen sind auch mit Blick auf eine älterwerdende Bevölkerung zunehmend wichtig.

Angehenden Gesundheitsfachkräften sollen Wissen und Kompetenzen vermittelt werden, um in der Berufsausübung Teilhabe zu ermöglichen, Inklusion zu fördern, einen interdisziplinären Ansatz umzusetzen und um über Prävention, Gesundheitsförderung, Krankheitsfolgen­bewältigung und Teilhabe beraten zu können.

Eine derart erweiterte Ausbildung ist anzustreben für Gesundheitsfachberufe im kurativen Bereich, in der medizinischen, schulischen, beruflichen und sozialen Rehabili­tation, in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), in Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) und in Psychiatrischen Instituts­ambulanzen (PIA) und auch in den Praxen der Heilmittelerbringer.

Die DVfR beschreibt ein fachübergreifendes Kompetenzprofil der Gesundheitsfachberufe mit zwölf Qualifikationszielen − wie etwa die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen der Rehabilitation, der UN-BRK, umfänglicher Barrierefreiheit oder die Anwendung therapeutischer Prinzipien der Reha-Medizin oder die Fähigkeit, therapeutische Maßnahmen an Reha-Zielen auszurichten. Schwerpunkt sind noch die therapeutischen Gesundheitsfachberufe, das Papier ist aber auch für die weiteren Berufe richtungsweisend.

Das Kompetenzprofil zu Rehabilitation und Teilhabe bereichert die berufliche Handlungsfähigkeit der Gesundheitsfachkräfte, stärkt die Teilhabe und die therapeutische Nachhaltigkeit. Dies wird die Gesundheitsfachberufe auch attraktiver und zukunftsfähiger machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken, unterstreicht die DVfR. Es sollte deshalb in die gesetzlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eingehen.

Stellungnahme der DVfR: Berücksichtigung von Rehabilitation und Teilhabe in der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe

 


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