04.12.2023

Maßnahmen der Bundesregierung für mehr Barrierefreiheit und Inklusion

Anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember hat die Bundesregierung über ihre Maßnahmen zugunsten von Inklusion und Barrierefreiheit berichtet. Im Fokus stehen Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales.

Das Bundeskabinett beschloss im November 2022 die Eckpunkte „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“. Innerhalb der Initiative entwickelt die Bundesregierung rechtliche Regelungen weiter, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben. Dafür soll anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeitet werden.

Mit einer Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat die Bundesregierung bereits eine EU-Richtlinie umgesetzt. Sie wird am 28. Juni 2025 in Kraft treten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass bestimmte Produkte künftig barrierefrei hergestellt und vertrieben, Dienstleistungen barrierefrei angeboten und erbracht werden müssen.

Menschen mit Behinderungen sind öfter von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung. Das soll sich mit dem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ ändern, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Mit den Maßnahmen sollen mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit kommen. Unter anderem werden Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Die Gelder aus der Ausgleichsabgabe sollen vollständig dafür verwendet werden, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Weitere Aktivitäten der Bundesregierung

  • Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) werden seit 2022 alle Arbeitgeber dabei unterstützt, schwerbehinderte Menschen einzustellen.
  • Die Entlohnung von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) wird untersucht. Das Forschungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems wurde unter Beteiligung von Betroffenen fortgeführt. Die Erkenntnisse der Untersuchung sollen zeitnah umgesetzt werden.
  • Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etabliert werden. Das Ziel ist, einheitliche Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen.
  • Der Schwerbehindertenausweis soll schrittweise durch einen digitalen Teilhabeausweis ersetzt werden. 
  • Das Instrument des Persönlichen Budgets soll gestärkt werden, um die selbstbestimmte Teilhabe zu fördern. 

Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei

Infos zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

(Quelle: Bundesregierung)