Meldungen aus der Reha-Landschaft

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) konnte bei ihrem Kongress „Rehabilitation und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen – Personenzentrierung und Recovery-Orientierung“ am 12. und 13. September 2023 rund 110 Teilnehmende in Berlin und 60 online zugeschaltet begrüßen. Über 50 Expertinnen und Experten – darunter auch Vertreterinnen und Vertreter aus Organisationen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen – brachten mit Vorträgen, in Podiumsdiskussionen und in zehn vertiefenden Workshops ihre Expertise und Praxiserfahrungen ein. Die zahlreichen Fragen und Kommentare der Teilnehmenden zeigten, dass die gewählten Themen auf großes Interesse stießen.

 

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Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben Anforderungen an die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom von der Anamnese bis zur Therapie in einem gemeinsamen Eckpunktepapier festgehalten. Mit Hilfe des Eckpunktepapiers wollen DRV und DGUV die Versorgung von Erkrankten verbessern, bei denen mehrere Organsysteme betroffen sind und isoliert auf ein Fachgebiet ausgerichtete Reha-Konzepte nicht ausreichen.

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Anlässlich des Welttags des Stotterns (22. Oktober 2023) hat die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe (BVSS) dazu aufgerufen, Vorurteile und Mythen gegenüber stotternden Menschen zu überwinden. Die Selbsthilfeorganisation bietet zahlreiche Informationsmaterialien an, darunter einen neuen Erklärfilm.

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Die DVfR hat sich dem Appell zur Einberufung eines Nationalen Bildungsgipfels angeschlossen. Ein breiter Kreis aus über 120 Stiftungen, Verbänden und Gewerkschaften appelliert unter dem Hashtag #NeustartBildungJetzt an den Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder, mit einem Nationalen Bildungsgipfel einen grundlegenden Reformprozess im Bildungswesen einzuleiten.

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Seit dem 31. Oktober 2023 ist die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses endgültig verbindlich. Verordnungen über die sogenannte spezielle Krankenbeobachtung nach dem alten Recht haben nun ihre Gültigkeit verloren. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) gibt Menschen mit Intensivpflegebedarf daher in einem aktuellen Ratgeber Tipps und Hinweise zur AKI-RL.

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