Ab dem 29. April 2025 soll sie bundesweit an den Start gehen: die elektronische Patientenakte (ePA). Patientinnen und Patienten und behandelnde medizinische und therapeutische Fachkräfte können die digitale Akte dann nutzen, um Gesundheitsdaten einzuspeisen oder abzurufen. Wer dazu berechtigt ist und in welchen Umfang, das können Patientinnen und Patienten selbst steuern – wenn sie sich darum kümmern und dabei nicht auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
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