Am 4. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bestehende bundesgesetzliche Regelung zur Triage in § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formellen Gründen aufgehoben. Der Bund sei hierfür nicht zuständig. Demnach liegt es in der Zuständigkeit der Länder, Kriterien für die Zuweisung intensivmedizinischer Ressourcen bei Versorgungsengpässen in Pandemiezeiten zu regeln. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) fordert nun eine zügige Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen.
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