11.11.2025

Behindertenbeauftragte fordern digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben bei ihrer Konferenz Anfang November die „Hamburger Erklärung“ verabschiedet. Sie treten darin für barrierefrei gestaltete Technologien und Angebote und eine umfassende digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein.

Digitale Barrierefreiheit sei eine Grundvoraussetzung, um allen Menschen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe im digitalen Raum zu ermöglichen, halten die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder fest. Mit Gesetzen wie u. a. dem Ende Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen laut Erklärung zwar deutlich verbessert worden; an der praktischen Umsetzung hapert es allerdings noch.

Die Behindertenbeauftragten verlangen deshalb, digitale Anwendungen hinsichtlich ihrer Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Anfang an barrierefrei zu entwickeln und umzusetzen. Damit bestehende Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit konsequenter angewendet werden könnten, müssten Überwachungs- und Durchsetzungsstellen personell angemessen ausgestattet sein. Sie sollten zudem die Möglichkeit erhalten, Verstöße wirksam zu sanktionieren. Mit Blick auf das BFSG fordern die Behindertenbeauftragten, dessen Geltungsbereich u. a. auf beruflich genutzte Software, Haushaltsgeräte, Medizinprodukte und Gesundheitsdienstleistungen auszuweiten und Übergangsfristen zu verkürzen.

Digitalisierung darf Menschen nicht ausschließen

Die öffentliche Verwaltung müsse bei der Barrierefreiheit „ihre Vorbildfunktion nach außen und innen aktiv wahrnehmen“, heißt es weiter in der „Hamburger Erklärung“. Gemeint sind damit z. B. regelmäßige Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit von Beschäftigten und die Forderung, dass Informationen für Menschen, die in Deutscher Gebärdensprache kommunizieren oder Leichte Sprache benötigen, gleichermaßen zugänglich sind.

Die Behindertenbeauftragten sprechen sich außerdem dafür aus, die Ergebnisse von systematischen Überprüfungen zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Damit werde Transparenz und Vergleichbarkeit geschaffen. Sie fordern wiederholt, Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache in Digitalisierungsprozesse einzubeziehen. So könnten Barrieren frühzeitig bemerkt und abgebaut werden.

Die Beauftragten betonen abschließend, dass Digitalisierung nicht dazu führen dürfe, Menschen von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen, etwa weil geeignete Endgeräte einschließlich assistiver Technologien oder digitale Kompetenzen fehlen. Neben barrierefreien digitalen Angeboten müssten deshalb weiterhin analoge Zugangswege wie Telefon und Präsenztermine zur Verfügung gestellt werden.

Zur „Hamburger Erklärung"

(Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg)