SGB-VI-Anpassungsgesetz beschlossen
Der Bundestag hat am 6. November 2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (SGB-VI-Anpassungsgesetz) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (Drucksache 21/2634) beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung der Sozialverwaltung.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung durch eine Reihe von Änderungen die digitale Transformation, die Rechtsvereinfachung und den Bürokratieabbau voranbringen. Dies umfasst auch die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen; die verwaltungstechnisch erleichterte Rentenfeststellung und die Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen und sonstiger Bestimmungen. Zudem soll ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden und es sollen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgebaut werden.
Mit Blick auf das ausgeschöpfte oder überschrittene Rehabilitationsbudget einiger Rentenversicherungsträger hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme dafür plädiert, dass sich die jährliche Anpassung des Budgets für Teilhabeleistungen nicht allein an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer orientiert, „sondern auch die aktuellen rechtlichen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Entwicklungen ausreichend berücksichtigt“. Die Bundesregierung schrieb in ihrer Gegenäußerung, dass sie den Vorschlag zur Kenntnis nehme und die Ausschöpfung des Reha-Budgets beobachte.
Die derzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)-Förderprogramm „IQ–Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen soll künftig als Aufgabe auf die Bundesagentur für Arbeit übergehen und bei der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) dauerhaft angesiedelt werden. Das soll Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützen, ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen zu lassen und im deutschen Arbeitsmarkt einsetzen zu können.
Bericht mit Reden zur 2./3. Lesung sowie weiteren Materialien unter „Heute im Bundestag“: Bundestag beschließt Modernisierung der Sozialverwaltung
(Quelle: Deutscher Bundestag)