13.11.2023

DVfR-Kongress „Rehabilitation und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen"

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) konnte bei ihrem Kongress „Rehabilitation und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen – Personenzentrierung und Recovery-Orientierung“ am 12. und 13. September 2023 rund 110 Teilnehmende in Berlin und 60 online zugeschaltet begrüßen. Über 50 Expertinnen und Experten – darunter auch Vertreterinnen und Vertreter aus Organisationen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen – brachten mit Vorträgen, in Podiumsdiskussionen und in zehn vertiefenden Workshops ihre Expertise und Praxiserfahrungen ein. Die zahlreichen Fragen und Kommentare der Teilnehmenden zeigten, dass die gewählten Themen auf großes Interesse stießen.

Prof. Dr. Katarina Stengler, Kongresspräsidentin und Direktorin des Zentrums für Seelische Gesundheit am Helios-Park-Klinikum Leipzig, drückte in ihrer Begrüßungsrede die Hoffnung aus, dass der Kongress Reha-Akteure, betroffene Menschen und politische Entscheidungsträger zusammen und ins Gespräch bringen möge. Schon der hohe Anteil psychisch kranker Menschen in der Gruppe von Personen mit Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung und in der Grundsicherung zeige, dass Akutpsychiatrie und Rehabilitation wesentlich mehr für die Stärkung der Teilhabe leisten müssen, nicht nur am Arbeitsleben sondern in allen Lebensbereichen. Gerade in Zeiten der Krisen würden Menschen mit psychischen Erkrankungen, die häufig am Rande der Gesellschaft stehen, zu oft übersehen. Es gebe zu wenige Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (RPK) bzw. zu wenige Plätze. Auch die ambulante und die mobile medizinische Rehabilitation müssten ausgebaut werden.


Prof. Dr. Katarina Stengler begrüßt die Teilnehmenden des DVfR-Kongresses.

Politische Perspektiven

Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg begrüßte die Teilnehmenden im Namen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministers Hubertus Heil, Schirmherr des Kongresses. Er dankte der DVfR dafür, dem wichtigen Thema der Rehabilitation und Teilhabe von psychisch kranken Menschen einen Kongress zu widmen. Personenzentrierung und Recovery seien auch Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), dessen Umsetzung manchmal schwierig, aber notwendig sei. Er betonte die Bedeutung der vom BMAS geförderten rehapro-Projekte und die Überführung erfolgreicher Projekte in die Regelversorgung. Mit Blick auf das komplexe, gegliederte Reha-System unterstrich der Staatssekretär die im SGB IX geregelte Verpflichtung zur Kooperation der Leistungsträger und wies auf das Vorhaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hin, einen gemeinsamen Reha-Grundantrag zu entwickeln.

Die stellvertretende, aktuell amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, Vorsitzende der Aktion Psychisch Kranke (APK) und Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. Kirsten Kappert-Gonther (MdB), beschrieb den Stand und die Perspektive der Teilhabe aus politischer Sicht. Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen gebe es meist keinen linearen Genesungsverlauf und die Betroffenen seien oft nicht in der Lage, sich selbst um Hilfe zu kümmern. Deshalb müssten Reha-Angebote individuell und aufsuchend gestaltet sein. Die Betroffenen dürften außerdem bei einer Krise nicht aus den Systemen der Gesundheitsversorgung und der Rehabilitation herausfallen. Hier müsse der Rehabilitationsprozess flexibel anpassbar sein und der Fokus auf Recovery liegen. Die Akutversorgung sollte besser mit den Reha-Angeboten vernetzt, die RPK-Einrichtungen und aufsuchende Angebote ausgebaut werden. Der Zugang zu Prävention und Rehabilitation sei zu vereinfachen und das persönliche Budget bedarfsgerechter auszugestalten. Die Politikerin unterstrich das Zusammenspiel von Inklusion und Demokratie sowie die Bedeutung von Verbundenheit, Tätigsein und Teilhabe. Trotz der UN-Behindertenrechtskonvention gerieten in Zeiten der Krisen zu viele Menschen mit Hilfebedarf aus dem Blick. Die Einstellungen der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen wirkten sich auf die Betroffenen direkt aus. Trotz einer teilweisen Entstigmatisierung psychischer Beeinträchtigungen sei die gesellschaftliche Haltung gegenüber Menschen mit psychotischen und Sucht-Erkrankungen noch immer eher negativ.


Dr. Kirsten Kappert-Gonther spricht über Teilhabeaspekte aus politischer Sicht.
 

Rechtliche und fachliche Perspektive

Der Sozialrechtsexperte Prof. Dr. Harry Fuchs skizzierte die sozialrechtlichen Entwicklungen der Rehabilitation für Menschen mit psychischen Erkrankungen und beschrieb eine Kluft zwischen gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung. Bereits die Psychiatrie-Enquete von 1975 und der Sachverständigenrat für die Entwicklung im Gesundheitswesen in 1988 hätten Defizite in der Rehabilitation benannt und den Ausbau medizinischer Reha-Angebote gefordert. Trotz einschlägiger Vorschriften (z. B. §§ 36, 42 SGB IX) fehle es an adäquaten Angeboten der medizinischen Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen. Die Rehabilitationsträger müssten ihrem Sicherstellungsauftrag stärker gerecht werden; ggf. müsse man sie zur Umsetzung des SGB IX zwingen, so Prof. Fuchs. Die Ziele im Koalitionsvertrag fokussierten zu sehr auf die Teilhabe am Arbeitsleben und vernachlässigten die dazu in der Regel erst einmal notwendige medizinische Rehabilitation psychisch kranker Menschen, die sich auf die Teilhabe an allen Lebensbereichen richten müsse.

Die Kongresspräsidentin, Prof. Dr. Katarina Stengler, plädierte im Anschluss dafür, bereits in der Akutversorgung im Sinne einer „rehabilitativen Psychiatrie“ die Teilhabe in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Leben in der Gemeinschaft mitzudenken. In der Versorgungskette seien v. a. die Bereiche Arbeit und Wohnen vernachlässigt. So seien bei Wohnungslosen besonders viele Menschen mit psychischen Erkrankungen zu finden und rund 42 Prozent der Erwerbsminderungsrenten gehen auf psychische Beeinträchtigungen zurück. Um diesen Problemen zu begegnen, gebe es den „Teilhabekompass“ der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN.) Der dort u. a. beschriebene Ansatz des Supported Employment (SE) mit Job-Coaches verfüge über wissenschaftliche Evidenz und sollte stärker umgesetzt werden. Um Teilhabeziele besser zu erreichen, brauche es innovative Angebote, wie sie etwa in einigen rehapro-Projekten, in RPK-Einrichtungen, im Bereich der Stationsäquivalenten Behandlung (StäB), der mobilen Rehabilitation und der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) zu finden seien. Insgesamt gehe es nicht unbedingt um mehr, sondern um andere und bessere Leistungsangebote.

Erfahrungen und Forderungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

In der Podiumsdiskussion unter der Moderation von Dr. Klaus Keller schilderten Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Erfahrungen in Klinik und Rehabilitation und formulierten ihre Forderungen. Die Angebote der Rehabilitation wurden wertgeschätzt und z. T. als erfolgreich erlebt. Ein wichtiger Anspruch ist die Kommunikation auf Augenhöhe zwischen „Profis“, Betroffenen und Angehörigen in einem echten Trialog. Häufig liege nur eine Pseudobeteiligung vor, bei der die Erfahrungen und Bedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen zwar gehört werden, aber oft wirkungslos bleiben. Mehrfach wurde der Wunsch nach individuell auf den Betroffenen angepassten Angeboten genannt, v. a. in der beruflichen Rehabilitation. Zu oft denken die Akteure des Reha-Systems zu stark innerhalb der vorhandenen Strukturen und Angebote statt gemeinsam mit den Betroffenen den individuell geeigneten Rehabilitationsprozess zu gestalten. Und zu selten gelinge die Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt, auch weil die Reha-Prognose oft zu negativ eingeschätzt werde. Das sei u.a. durch unzureichende Flexibilität von Arbeitsangeboten z. B. im Hinblick auf die Arbeitszeit bedingt. Weitere Forderungen waren die Nutzung des Erfahrungsschatzes der Betroffenen als Experten in eigener Sache, z. B. als Genesungsbegleitung, die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, allgemein mehr Recovery- und Personen-Orientierung sowie ein nahtloses Ineinandergreifen von Akutbehandlung und Rehabilitation. Besonders wurde auf die Bedeutung guter und stabiler Beziehungen bzw. Bezugspersonen hingewiesen, die möglichst nicht nur in einem Versorgungsbereich sondern sektorenübergreifend konstant zur Verfügung stehen sollten.


Dr. Klaus Keller (3. von li.) leitet die Podiumsdiskussion.

In zehn Workshops konnten die Teilnehmenden Themen wie die Teilhabe an Arbeit und Bildung, die rechtlichen Aspekte der Versorgung, Teilhabe- und Recovery-orientierte Ansätze sowie Fragen des Reha-Zugangs vertiefen. (Themen und Vorträge finden Sie unten.)

Personenzentrierung und Recovery

Dr. Lieselotte Mahler, Chefärztin Psychiatrie und Psychotherapie am Theodor-Wenzel-Werk Berlin, ging am zweiten Kongresstag auf die Begriffe Personenzentrierung und Recovery ein. Personenzentrierung meine das Erfassen eines Menschen in seiner individuellen Gesamtheit, mit seiner Autonomie, Biographie und Lebenssituation, mit seinen individuellen Bedürfnissen. Recovery sei dann der individuelle Prozess der Krankheitsüberwindung und der Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Beide Prinzipien, würden durch die Ökonomisierung im Gesundheitswesen erheblich erschwert. Die Haltung der Therapeutinnen und Therapeuten in Begegnung und Beziehung werde von Patientinnen und Patienten als wichtiger bewertet als etwa spezielle Fachkenntnisse. Dr. Mahler beschrieb das Weddinger Modell, in dem Personenzentrierung und Recovery durch veränderte Klinikstrukturen, flexible Behandlungssettings, interprofessionelle Teams mit Genesungsbegleitern und Trialog realisiert werden. Die positive Wirkung des Modells habe in verschiedenen Untersuchungen nachgewiesen werden können. Die Fachärztin warnte zugleich vor einer Überforderung der Psychiatrie: Aufgrund fehlender Versorgungsstrukturen etwa in somatischen Kliniken, Pflegeheimen oder bei der Polizei würden zunehmend Menschen in die Psychiatrie eingeliefert, die keinen eigentlichen psychiatrischen Behandlungsbedarf hätten. Zwangsmaßnahmen seien häufig, wobei viele der akut eingelieferten Patienten frühzeitig und ohne weitere Therapien aus der psychiatrischen Klinik wieder entlassen werden können.

Stigmatisierung bei psychischen Erkrankungen

Stigmatisierung als Wahrnehmung einer Normabweichung, verbunden mit der Zuschreibung negativer Stereotypen und Ablehnung, war anschließend das Thema von Privatdozent Dr. Sven Speerforck vom Universitätsklinikum Leipzig. Stigma beziehe sich über den Betroffenen hinaus auf dessen Umfeld, z. B. auf die Familie bei einem suchterkrankten Menschen. Studien zeigten, dass sich das Bild von psychischen Erkrankungen und die Haltung gegenüber den Betroffenen zum Teil verbessert haben, z. B. bei depressiv Erkrankten. Die Ablehnung gegenüber schizophren erkrankten Menschen sei hingegen sogar angestiegen. In England habe die Kampagne „Time to change“ zu mehr Kontakten mit Betroffenen und veränderten Haltungen geführt, berichtete Dr. Speerfock. Gerade Fachleute im Gesundheitswesen sollten ein Bewusstsein für Stigmatisierung – auch die eigene – entwickeln. Offen sei die Frage, ob mehr Teilhabe die Stigmatisierung verringern kann.

Zugang und Versorgungslücken

In der Podiumsdiskussion zum Thema Versorgungslücken, Zugang und Kooperation in der psychiatrischen Rehabilitation kamen Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern und ‑erbringern sowie von Betroffenenorganisationen zu Wort. Wichtige Forderungen von Seiten der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen waren Versorgungssicherheit, das Angenommensein als Person und Personenzentrierung, eine möglichst durchgehende Beratung und Betreuung sowie dauerhafte, vernetzte und individualisierte Angebote der Rehabilitation. Auch bei unklarer Erwerbsprognose müsse es medizinische Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags und ggf. Vorbereitung auf eine berufliche Rehabilitation geben können. Eine Förderung sollte ebenso für den Einstieg in Minijobs möglich sein, da diese oft den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt ebnen.

Betroffene in prekären Lebenssituationen sowie ältere Menschen müssten mit in den Blick genommen werden. Die Etablierung von ambulanten und mobilen Reha-Angeboten sei mit Blick auf schwer erreichbare Betroffene wichtig. Kritisch wurden die unzureichende Zahl von Reha-Kliniken mit psychiatrischer Spezialisierung sowie Hürden beim Zugang zur Reha-Beratung gesehen. Es fehlt an einer medizinischen Anschlussrehabilitation.

Die GKV als Leistungsträger geht davon aus, dass sich die „Richtlinie über die berufsgruppen-übergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ (KSVPsych-RL) von 2022 positiv auswirkt. Darin sei u. a. ein betreuender Bezugsarzt vorgesehen.

Der Zugang zu Beratung und zu Reha-Leistungen müsse einfacher gestaltet werden. Die Notwendigkeit zur Verbesserung der Rehabilitation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und zum trägerübergreifenden Dialog wird gesehen. Ein Ausbau der RPK-Kapazitäten sei sinnvoll.

Zentrale Bedeutung hat der Sozialraum, in dem die benötigten Angebote auch tatsächlich vorhanden sein müssen, um dann eng vernetzt zu kooperieren und niedrigschwellig erreichbar zu sein.


Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann (Mitte) moderiert die zweite Diskussionsrunde.

Fazit

Als Moderator der Podiumsdiskussion fasste Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der DVfR, in seinem Resümee die wichtigsten Schlussfolgerungen zusammen:

  • Wichtig für die psychiatrische Behandlung und Rehabilitation sind Beziehungskontinuität sowie Individualisierung und Flexibilität der Rehabilitationsangebote, auch bei der betrieblichen (Wieder)eingliederung.
  • Es mangelt an Daten: Die Bedarfe für psychiatrische Rehabilitation sollen strukturiert erhoben werden.
  • Die Diskussion muss unter Einbeziehung der Betroffenen ausgeweitet und vertieft werden. Die Reha-Träger und die Leistungserbringer sind bereit zum Austausch.
  • Der Diskurs muss Entscheidungsträger in Politik und Gesundheitssystem erreichen. Es besteht dort Offenheit für Lösungsvorschläge.
  • Eine bessere Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Leistungserbringern, von Akutpsychiatrie und Rehabilitation ist erforderlich.
  • Neue Formate der Rehabilitation, die über Bekanntes hinausgehen, sind notwendig. Dazu gehören z. B. ambulante Formen der Anschlussrehabilitation und mobile Rehabilitation.
  • Die Verantwortung und Zuständigkeiten für weitere Schritte zur Verbesserung der Situation sind zu klären (Bund, Länder, Reha-Träger).
  • Sinnvoll erscheint, die RPK-Einrichtungen sowie erfolgreiche Modelle (rehapro) auszubauen – ebenso ambulante und mobile Angebote. Niedrigschwellige und zugehende Formate sind für bisher nicht erreichte Betroffene wichtig.
  • Der Fokus darf nicht nur auf der beruflichen Rehabilitation liegen. Versorgungslücken bestehen v. a. in der medizinischen Rehabilitation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen im Hinblick auf ihre soziale Teilhabe.
  • Zahlreiche weitere Fragen und Probleme konnten hier natürlich nicht hinreichend erörtert werden, z. B. die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen oder mit psychisch erkrankten Eltern in Familie, Schule, Ausbildung und Studium. Dies bleibt anderen Kontexten vorbehalten.

Insgesamt wurde im Verlauf des Kongresses deutlich, dass die Realisierung von adäquaten, flächendeckenden und individualisierten Beratungs- und Angebotsstrukturen für die Teilhabe und Rehabilitation bei psychischen Beeinträchtigungen noch vor großen gemeinsamen Aufgaben steht.

Der DVfR-Kongress hat zu der notwendigen Diskussion der Reha-Akteure, der Organisationen betroffener Menschen und der Gesundheitspolitik beigetragen. Die DVfR wird sich auch weiterhin in den Diskurs einbringen. Der DVfR-Fachausschuss „Psychische Beeinträchtigungen“ wird die Impulse aus dem Kongress aufnehmen und daran weiterarbeiten. Auch der Psychiatriedialog bietet die Chance der Weiterentwicklung.
 

Dokumentation

Programm des DVfR-Kongresses 2023

Grußwort, Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Grußwort, Prof. Dr. Katarina Stengler, Kongresspräsidentin und Direktorin des Zentrums für Seelische Gesundheit am Helios-Park-Klinikum Leipzig, Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Leipzig

Vorträge des 1. Kongresstags 12.09.2023

Standortbestimmung: Sozialrechtliche Entwicklungen der Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen; Infotext zu Vortrag
Prof. Dr. Harry Fuchs, Sozialrechtsexperte

Stand und Perspektive der Rehabilitation und Teilhabe bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
Prof. Dr. med. Katarina Stengler, Kongresspräsidentin

Vorträge des 2. Kongresstags 13.09.2023

Personenzentrierung und Recovery
Dr. med. Lieselotte Mahler, Chefärztin Psychiatrie und Psychotherapie am Theodor-Wenzel-Werk, Leiterin AG Sozialpsychiatrie und Versorgungsforschung, Berlin

Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen
Privatdozent Dr. med. Sven Speerforck, leitender Oberarzt und stellvertretender Klinikdirektor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Leipzig

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(Für Vorträge unten ohne PDF-Download liegt keine Einwilligung zur Veröffentlichung vor.)

Workshops

WS 1  Teilhabe an Bildung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigungen

Moderation: Manfred Weiser, DVfR

Impulsvorträge:

WS 2  Inklusive Hochschule für Studierende mit psychischer Behinderung/Erkrankung

Moderation: Prof. Dr. Silvia Queri, RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten

Impulsvorträge:

WS 3  Sicherstellung der Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen unter rechtlichen Aspekten

Moderation: Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel

Impulsvorträge:

WS 4   Teilhabe-orientierte Ansätze im Sozialraum   |  Teil 1   (Teil 2 in WS 9)

Moderation: Prof. Dr. Jürgen Armbruster, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V.

Impulsvorträge:

WS 5   Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Betriebliche Perspektive

Moderation: Andreas Rieß, Geschäftsführer, Josefs Gesellschaft, Köln

Impulsvorträge:

WS 6   Reha-Fähigkeit und Reha-Prognose beim Zugang zur Rehabilitation

Moderation: Dr. Rolf Buschmann-Steinhage, DVfR

Impulsvorträge:

WS 7  BMAS-rehapro-Förderinitiative: berufliche Teilhabe für schwer psychisch Kranke – innovative Versorgungsansätze in Pilotprojekten

Moderation: Prof. Dr. Katarina Stengler, Kongresspräsidentin

Impulsvorträge:

WS 8  Selbstbestimmte Teilhabe im Sozialraum verwirklicht durch Recovery-Ansätze?

Moderation: Prof. Dr. Johann Behrens, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Impulsvorträge:

WS 9  Teilhabe-bezogene Ansätze im Sozialraum  |  Teil 2

Moderation: Dr. Sabine Kreß, BAG RPK

Impulsvorträge:

WS 10  Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Moderation: Dr. Michael Konrad, freiberuflicher Berater und Autor

Impulsvorträge: