Das SGB IX enthält – anders als andere Teile des SGB – keine ausdrückliche Definition des Begriffes „Wirksamkeit“. Außerdem fehlt ein strukturierter Prozess, der beschreibt, wie Wissen zu Wirksamkeit erlangt und wie Wirksamkeit bewertet werden kann. Der gemeinsame Fachausschuss „Interdisziplinäre Rehabilitationsforschung“ der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) und der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) nimmt mit einem Positionspapier hierzu eine wissenschaftliche Standortbestimmung vor.
mehr lesen