11.03.2026

Verbände warnen vor Kürzungen in der Eingliederungshilfe

Fünf große Verbände diakonischer und Caritas-Dienstgeber fordern eine klare Anerkennung und verlässliche Refinanzierung in der Eingliederungshilfe. Vorschläge der Sozialstaatskommission sowie die Beratungen vom 26. Februar 2026 im Kanzleramt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu Einsparungen in der Eingliederungshilfe werden als ungeeignet bewertet, eine zukunftssichere und verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), die Caritas-Dienstgeber, der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB), der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) und die Diakonie Deutschland sehen mit Sorge einen Teil der aktuellen Reformüberlegungen zur Weiterentwicklung des Sozialstaats. Diskutiert werde unter anderem, tarifliche Entgelte künftig nicht mehr grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen. Das Sozialgesetzbuch IX und die darauf aufbauenden Landesrahmenverträge erkennen aktuell Entgelte aus Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Regel als wirtschaftlich an. Dies beruhe auf einem Urteil des Bundessozialgerichts und habe sich aus Sicht der Verbände bewährt. Überlegungen, Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zur alleinigen Referenzgröße im Sinne einer Obergrenze zu machen, bewerten die Verbände als einen massiven Eingriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Tarifautonomie.

Der BeB, der CBP sowie die Caritas-Dienstgeber weisen auf den engen Zusammenhang zwischen Teilhabe, Fachkräfesicherung und Tarifbindung hin. „Nur mit ausreichend qualifizierten Fachkräften können Unterstützungsleistungen kontinuierlich, bedarfsgerecht und in hoher Qualität erbracht werden. Einrichtungen und Dienste sind darauf angewiesen, Personal langfristig zu gewinnen und zu binden, um stabile Unterstützungsangebote zu gewährleisten und echte Teilhabe im Alltag zu ermöglichen“, erklärt BeB-Vorsitzender Pfarrer Frank Stefan.

Zugleich sehen die diakonischen und caritativen Unternehmen erhebliches Potenzial, Kosten durch Bürokratieabbau zu senken. Die derzeit oft kleinteiligen und zwischen den Bundesländern unterschiedlichen Regelungen zur Leistungsabrechnung verursachten einen hohen administrativen Aufwand.

Die Sozialstaatskommission hatte Ende Januar 2026 Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vorgelegt, die u. a. eine Kombination aus Neusystematisierung, rechtlicher Vereinfachung und Digitalisierung vorsehen. Der Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll bis Mitte 2026 konkrete Maßnahmen zur Kostenbegrenzung vorlegen.

(Quelle: Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland, Caritas-Dienstgeber, Evangelischer Bundesfachverband für Teilhabe (BeB), Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V., Diakonie Deutschland)