Institut für Menschenrechte fordert mehr Einsatz für Barrierefreiheit
Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft. Anlässlich des 17. Jahrestags konstatiert das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass bei der Umsetzung noch viel zu tun bleibt. Das Institut fordert deshalb von Politik und Wirtschaft mehr Einsatz für Barrierefreiheit und Inklusion – besonders bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
„Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwar deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gerückt, es hat aber keinen grundlegenden Wandel hin zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft gegeben,“ sagte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK des Instituts. Deutschland müsse endlich barrierefreier werden, etwa im Gesundheitswesen, beim Wohnraum oder bei Kultur- und Freizeitangeboten. Das sei nicht nur menschenrechtlich, sondern auch wirtschaftlich erforderlich. „Angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten.“ Die Reform des BGG, die bis Sommer 2026 abgeschlossen werden soll, biete eine Chance für Fortschritte. Die Monitoring-Stelle hat hierzu unter anderem ein Kurzpapier mit zentralen Forderungen vorgelegt.
Laut Schlegel erkennt der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11. Februar 2026 zwar erstmals an, dass auch private Unternehmen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. Der Entwurf bleibe aber hinter den Anforderungen der UN-BRK weit zurück. „Sollte er so beschlossen werden, bringt das neue Gesetz in der Praxis kaum Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“, befürchtet Schlegel. Besonders schwer wiege, dass die Privatwirtschaft nicht ausreichend zu Barrierefreiheit verpflichtet werde, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall Maßnahmen ergriffen werden müssen. Selbst kleinste Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen würden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten blieben laut Entwurf auf ein Minimum beschränkt. Das Institut fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren und eine schrittweise Verpflichtung der Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit.
Zum Kurzpapier der Monitoringstelle (März 2026)
Weitere Informationen:
Interview „Warum Barrierefreiheit eine Frage der Zukunft ist“
Stellungnahme mit Formulierungsvorschlägen für ein reformiertes BGG und AGG
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)