Meldungen aus der Reha-Landschaft

Das seit 2017 stufenweise eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG) sorgt sowohl bei Leistungserbringern als auch bei Leistungsträgern für einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand. Dieser bindet in großem Umfang Personal, das zur Leistungserbringung fehlt. Zu dieser Aussage kommt eine im Auftrag des Brüsseler Kreises durchgeführte, nicht repräsentative Studie. Das zu den Ergebnissen der Untersuchung veröffentlichte Diskussionspapier listet auch Vorschläge zum Bürokratieabbau auf.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich und in der Privatwirtschaft weiterzuentwickeln und gesetzlich neu zu regeln. Zugleich sieht sie Handlungsbedarf, um die Umsetzung einer inklusiven und möglichst barrierefreien Gesellschaft sicherzustellen. Sie nimmt daher zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erneut Stellung.

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Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen haben zum Abschluss ihres 71. Treffens in Celle am 22./ 23. April 2026 eine gemeinsame Position zu den diskutierten Leistungskürzungen in der Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Sie beziehen sich dabei auf die Vorschläge aus dem Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ vom 25. März 2026.

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Aktuell wird in Deutschland die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems diskutiert. Bestandteil des Diskurses sind Vorschläge für Leistungseinschränkungen oder -streichungen, sowie die Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen oder Zuzahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor diesem Hintergrund hat die Aktion Mensch gemeinsam mit Ipsos Public Affairs erneut eine bundesweite Online-Befragung zu Gesundheitsthemen durchgeführt.

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Katastrophen und Extremereignisse häufen sich auch in Deutschland – sei es durch Starkregen, Hochwasser, Hitzeperioden oder andere Krisenlagen. Ein Forderungs- und Empfehlungspapier des Arbeitskreises für inklusiven Umgang mit Extrem- und Notsituationen (AkiEN) des Rhein-Neckar-Kreises greift insbesondere den Schutz von Menschen mit besonderen Bedarfen in solchen Extremsituationen auf und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen an Kommunen, Länder sowie auf Bundesebene.

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