05.05.2026

BTHG: Studie zeigt hohen Verwaltungsaufwand, aber auch Potenzial zur Entlastung auf

Das seit 2017 stufenweise eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG) sorgt sowohl bei Leistungserbringern als auch bei Leistungsträgern für einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand. Dieser bindet in großem Umfang Personal, das zur Leistungserbringung fehlt. Zu dieser Aussage kommt eine im Auftrag des Brüsseler Kreises durchgeführte, nicht repräsentative Studie. Das zu den Ergebnissen der Untersuchung veröffentlichte Diskussionspapier listet auch Vorschläge zum Bürokratieabbau auf.

Dem Papier zufolge gaben drei Viertel der Befragten an, dass der administrative Aufwand seit der Reform (stark) gestiegen sei. Nur rund elf Prozent haben beobachtet, dass die Verwaltungsarbeit gleichgeblieben ist oder abgenommen hat. Mitarbeitende in der direkten Betreuung verbringen durchschnittlich eineinhalb Stunden pro Arbeitstag mit Verwaltungsaufgaben; bei den Einrichtungsleitungen sind es durchschnittlich sogar 3,2 Stunden täglich.

Als Beispiele für bürokratieintensive Tätigkeiten in der direkten Betreuung wurden Dokumentations- und Nachweispflichten wie Verlaufs‑, Tages‑ und Pflegedokumentationen am häufigsten (über 80 Prozent) genannt. Ebenfalls häufig wurde das Schreiben von Berichten, v. a. von Verlaufs-, Teilhabe- und Entwicklungsberichten, erwähnt. Die befragten Leitungspersonen stuften ebenso die Dokumentations- und Nachweispflichten, außerdem Antrags- und Bewilligungsverfahren als besonders zeitintensive Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs ein.

Rund die Hälfte arbeitet bereits an Reduzierung des Verwaltungsaufwands

Ein überwiegender Anteil der Befragten sieht Möglichkeiten, um bürokratische Belastungen in der eigenen Tätigkeit zu senken: Die meisten (45 Prozent) schätzen das Einsparpotenzial auf eine bis zwei Stunden pro Tag. Etwa die Hälfte gab an, dass in ihrer Einrichtung bereits Maßnahmen zur Reduzierung des Bürokratieaufwands, wie etwa die Digitalisierung von Personalprozessen, automatisierte Abrechnungen oder digitale Dokumentationen, ergriffen werden.

Um noch mehr Bürokratie abzubauen, werden u. a. folgende Entlastungsvorschläge aus den Untersuchungsergebnissen abgeleitet:

  • längere Bewilligungszeiträume für stabile Bedarfslagen (z. B. bis zu fünf Jahre), um den Aufwand für wiederkehrende Fortschreibungen zu reduzieren,
  • die Bereitstellung eines bundesweiten Bedarfsermittlungstools zur Harmonisierung und Effizienzsteigerung der entsprechenden Prozesse,
  • die konsequente Umsetzung eines Once-Only-Prinzips, sodass Daten nur einmal erfasst und automatisiert in Folgedokumente übernommen werden,
  • der Aufbau (bundes-)einheitlicher digitaler Schnittstellen und verbindlicher Datenmodelle, um eine Übermittlung und automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen,
  • die Reduktion und Priorisierung von Dokumentationspflichten (z. B. Dokumentation von   Abweichungen statt Vollberichten) sowie der Einsatz digitaler Hilfsmittel (z. B. Spracherkennung).

Die Studie beruht auf einer bundesweiten Online-Befragung von Einrichtungsleitungen der Mitgliedsunternehmen des Brüsseler Kreises und auf leitfadengestützten Interviews mit Leistungsträgern und Leistungserbringern in mehreren Bundesländern in den Monaten Januar und Februar 2026.

Der Brüsseler Kreis ist ein Verein aus 13 gemeinnützigen sozial- und gesundheitswirtschaftlichen Unternehmen. Auf der Basis des christlichen Menschenbildes erbringen diese Organisationen soziale Dienstleistungen in den Bereichen Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Altenhilfe, Bildung, berufliche und medizinische Rehabilitation sowie im Gesundheitswesen.

Zur Studie „Bürokratielasten in der Eingliederungshilfe“

(Quelle: Brüsseler Kreis e. V.)

Weitere Informationen

Meldung „Studie der Aktion Mensch: Das Teilhabeplanverfahren aus Sicht von Menschen mit Behinderungen“ vom 21.04.2026 auf reha-recht.de