Im Herbst 2025 steht in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bundesweit die Wahl der Frauenbeauftragten an. Der Wahlzeitraum reicht vom 1. Oktober bis zum 30. November 2025. Auch im Hinblick auf diese Neuwahl sind in der Ausgabe 3/2025 der „Teilhabe – Fachzeitschrift der Lebenshilfe“ empirische Ergebnisse einer Befragung der Frauenbeauftragten in WfbM zu lesen, die sehr heterogene Arbeitsbedingungen in den Werkstätten belegen. Ergänzend zu der Publikation veranstaltet die Bundesvereinigung Lebenshilfe am 6. November 2025 eine digitale Veranstaltung.
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