Deutliche Kritik an BGG-Änderung im Bundestag
Am 7. Mai 2026 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beraten. Der Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/5140) wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ziel ist es, die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich deutlich zu verbessern.
Der Entwurf zur BGG-Änderung soll den Bund zu einem weiteren Abbau von Barrieren verpflichten und auch die Privatwirtschaft erstmals dazu in die Pflicht nehmen. Neben dem Abbau von baulichen Hürden sollen künftig Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke sowie Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Für den privaten Sektor soll das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“ angewendet werden. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit vor.
Wie bindend die geplanten Regelungen für den privaten Bereich tatsächlich sind, darüber wurde innerhalb und außerhalb des Bundestages viel diskutiert. Verbände und Institutionen hatten scharfe Kritik geäußert. So hatte beispielsweise der Inklusionsbeirat Nachbesserungsbedarf hinsichtlich wirksamer Rechtsfolgen und einer effektiven Rechtsdurchsetzung formuliert und eine Stärkung der Verbandsklage gefordert.
Kritische Stimmen im Bundestag
Im Bundestag warf vor allem die Opposition der Regierung vor, mit zu schwammigen Formulierungen und Ausnahmeregelungen das Ziel ihrer Gesetzesnovelle zu unterlaufen. Aber auch aus den Reihen der SPD kam deutliche Kritik. Für Heike Heubach (SPD) bleibt das Gesetz weiter hinter dem Notwendigen zurück. „Ohne Barrierefreiheit im Privatsektor bleibt Teilhabe ein leeres Versprechen“, sagte sie. Das im Gesetz formulierte Prinzip der „angemessenen Vorkehrungen“ werde durch die Regelungen zur Vermeidung „unbilliger Härten“ wieder ausgehebelt. Wilfried Oellers (CDU/CSU) bemerkte, die Zielmarken für weitere barrierefreie Angebote des Bundes hätten ambitionierter sein können, er hoffe aber auf Änderungen in den parlamentarischen Beratungen. Derzeit soll der Bund verpflichtet werden, Barrieren bis 2045 komplett abzubauen, das könnte und sollte früher möglich sein, so Oellers.
Drei Oppositionsanträge von den Bundestagsfraktionen der AfD (Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden, BT-Drs. 21/3668), Bündnis 90/Die Grünen (Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen, BT-Drs. 21/5335) und der Linken (UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen, BT-Drs. 21/5569) wurden ebenfalls an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Ein weiterer von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Alle Sitzungsdokumente sind auf der folgenden Seite des Bundestags abrufbar: Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
(Quelle: Deutscher Bundestag)