Referentenentwurf zur BGG-Reform liegt vor
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) veröffentlicht. Ein Ziel der Reform ist es, Barrierefreiheit nicht nur im öffentlichen Bereich zu stärken. Auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollen künftig angemessene Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu ermöglichen.
Verbände wurden eingeladen, bis 8. Dezember 2025 Stellung zum Referentenentwurf zu nehmen. Zu den ersten Reaktionen zählt eine Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es sei ein entscheidender Schritt, auch private Akteure zur Barrierefreiheit zu verpflichten. „Bürgerinnen und Bürger sollten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Vorgaben nicht erfüllt werden, und die Klagemöglichkeiten müssen verbessert werden, etwa durch die Stärkung des Verbandsklagerechts. Leider bleibt der Referentenentwurf in diesen Punkten deutlich hinter unseren Erwartungen zurück und muss nachgebessert werden“, sagte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle. Die Stellungnahme enthält entsprechende Formulierungsvorschlägen für ein reformiertes BGG und AGG.
Des Weiteren hat die LIGA Selbstvertretung vor der im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelung unter § 7 BGG Absatz 3 Satz 3 gewarnt, nach der für Unternehmen alle baulichen Veränderungen oder Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten könnten. Dieser Satz berge die Gefahr, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten „so gut wie nichts nennenswertes für die Schaffung angemessener Vorkehrungen“ tun müssen.
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE e.V.) kritisiert diesen Vorschlag, Barrierefreiheit werde zum freiwilligen Goodwill erklärt, statt zu einem verbindlichen Standard. Zudem bewertet der Selbsthilfeverband kritisch, dass das Verbandsklagerecht weiterhin auf reine Feststellungsklagen beschränkt bleiben soll. Dies schaffe keine wirksame Rechtsdurchsetzung. Der Verband fordert deutliche Nachbesserungen am BGG-Reformentwurf.
Der Referentenentwurf ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, er ist unter folgendem Link auf der Seite des BMAS abrufbar: Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz
Weitere Informationen:
Zur Stellungnahme der Monitoring-Stelle
Pressemitteilung der BAG SELBSTHILE
Pressemitteilung Netzwerk Artikel 3
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Monitoring-Stelle UN-BRK, Kobinet, BAG SELBSTHILFE)