Stellungnahmen der DVfR

Mit dieser Stellungnahme wollen DVfR und DGRW Anregungen geben für die Weiterentwicklung künftiger Teilhabeberichte der Bunderegierung.

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Die DVfR hat sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) zu Wort gemeldet und auf einige für die Teilhabe behinderter Menschen und die Rehabilitation besonders wichtige Aspekte hingewiesen.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) das Positionspapier Nutzung der ICF im deutschen Rehabilitationssystem herausgegeben, um die Nutzung der ICF noch gezielter einsetzen zu können. Ziel ist es, mit der Veröffentlichung einen Beitrag zum Abbau von Anwendungshindernissen zu leisten und eine breite Anwendung der ICF im deutschen Rehabilitationssystem zu fördern.

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In Deutschland sind jährlich bis zu 70.000 Erwachsene mit erworbenen Hirnschädigungen auf umfassende Teilhabeleistungen der neurologischen Rehabilitation „Phase E“ angewiesen. Die speziellen Bedürfnisse dieser Personengruppe finden gegenwärtig im Gesundheits- und Rehabilitationssystem keine ausreichende Berücksichtigung. Insbesondere fehlen wohnortnahe komplexe Leistungsangebote im Anschluss an die postakute stationäre Rehabilitation.

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In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) spricht sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) gegen die Einführung eines Demografie-Faktors für die Anpassung der jährlichen Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe aus. Stattdessen sei eine gewisse Flexibilität der Rentenversicherung beim Umgang mit dem Reha-Budget notwendig.

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