10.03.2026

Forderungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) setzt sich in einer neuen Veröffentlichung für eine verlässliche und bedarfsgerechte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe ein. Nur so können Werkstätten, Inklusionsbetriebe, andere Leistungsanbieter und Förderstätten auch künftig hochwertige, personenzentrierte Leistungen sicherstellen.

In der aktuellen Debatte treten die grundlegenden sozialstaatlichen Prinzipien der sozialen Sicherheit, Gerechtigkeit und Chancengleichheit zunehmend in den Hintergrund, schreibt die BAG WfbM. Diese seien jedoch zentral, um die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verlässlich zu gewährleisten. Der Verband fordert unter anderem eine verlässliche Finanzierung, weniger Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben.

Sozialrechtliches Dreieck und Vergabelogik

Das sozialrechtliche Dreieck aus Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten dürfe nicht durch Vergabeverfahren unterlaufen werden. Der Verband fordert einen konsequenten Bürokratieabbau.

Stärkung der beruflichen Bildung

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der beruflichen Bildung in den WfbM, etwa durch die Angleichung an das duale Ausbildungssystem und die Anerkennung bundesweit einheitlicher Qualifizierungen durch die zuständigen Kammern. Zudem solle das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDIG) als Übergangsinstrument wirksam umgesetzt werden, u. a. geht es dabei um eine gesicherte Kostenübernahme für die Leistungsträger. Die BAG WfbM fordert zudem einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich und damit eine Durchlässigkeit zwischen Teilhabeangeboten. Werkstätten müssten hierfür entsprechend strukturell und personell ausgestattet werden.

Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt

Darüber hinaus fordert die BAG WfbM die Mitglieder des Verbands als Akteure beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken, so dass diese mit der Vermittlung betraut werden und Unternehmen beratend begleiten können. Dazu gehöre auch eine dauerhafte und auskömmliche Refinanzierung von Jobcoaching sowie eine Anpassung von rentenrechtlichen Regelungen für Menschen, die mit dem Budget für Arbeit auf den Arbeitsmarkt wechseln. Auch Investitionen in Digitalisierung und digitale Kompetenzen für Fachkräfte und Werkstattbeschäftigte seien notwendig.

Entgeltsystem

Ein Appell geht an die Politik, unverzüglich ein transparentes und nachhaltiges Entgeltsystem zu schaffen. Hierfür hat die BAG WfbM Modelle wie das „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ und „Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch“ entwickelt, die aus Sicht des Verbands einbezogen werden sollten.

Zum Forderungspapier (09.03.2026)

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen)