DBSV: „Frontalangriff auf die Rechte behinderter Kinder und Jugendlicher“
Anlässlich der am 27. April geplanten Verbändeanhörung übt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) deutliche Kritik an den Plänen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Ziel der Reform ist es, Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen bis 2028 unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im dafür vorgesehenen Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII) zusammenzuführen.
„Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“, stellt DBSV-Justiziarin Christiane Möller fest. Aktuell bestehende Rechtsansprüche auf individuell notwendige und bedarfsgerechte Leistungen, die für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen unerlässlich sind, sollen, so der Verband, nur noch in Ausnahmefällen greifen. In Kita, Schule und Hochschule sollen stattdessen sogenannte infrastrukturelle Bildungsangebote Vorrang erhalten. Das Gesetz mache keinerlei Vorgaben, welche Maßstäbe für die Bedarfsdeckung vor Ort gelten, wie das Infrastrukturangebot aussehen muss und dass das dafür erforderliche Geld verlässlich bereitzustellen ist. Damit drohe Exklusion statt Inklusion.
Nach Einschätzung des DBSV hängt die Teilhabe bereits jetzt stark davon ab, wo in Deutschland ein junger Mensch mit Behinderung lebt. Dies könne sich durch die geplante Reform noch verstärken, so der Verband. „Die Abhängigkeit einer Leistung von der Kassenlage des regional zuständigen Trägers widerspricht dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und führt faktisch dazu, dass strukturelle Defizite auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden“, so Möller. Die Folge sei eine Verschärfung sozialer Ungleichheit.
Auch die geplanten Regelungen zur „Kostenheranziehung“ stoßen auf Ablehnung. „Eltern von Kindern mit Behinderungen dürften künftig stärker finanziell belastet werden – etwa durch zusätzliche Beiträge für Kita oder Schule, die allein auf die Behinderung ihres Kindes zurückzuführen sind“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Höhere Anforderungen an die Rechtsdurchsetzung
Zudem befürchtet der DBSV Probleme beim Zugang zur Justiz: Wollten junge Menschen mit Behinderungen ihre Rechte einfordern, sollten sie sich nach dem Entwurf künftig nicht mehr an die Sozialgerichte wenden, die für alle anderen behinderungsbedingt notwendigen Leistungen zuständig sind. Stattdessen würden sie an die Verwaltungsgerichte verwiesen, deren Anforderungen für die Rechtsdurchsetzung wesentlich höher seien.
Darüber hinaus beanstandet der Verband auch die Regelungen beim Übergang ins Erwachsenenleben. Ab dem 18. Geburtstag soll in aller Regel der Eingliederungshilfeträger übernehmen. „Blinden und sehbehinderten jungen Menschen droht damit kurz vor dem Schulabschluss ein Gerangel der Kostenträger. Im schlimmsten Fall wird die bis dahin gezahlte Internatsunterbringung für den Besuch einer Blindenschule nicht fortgesetzt und damit scheitert der Schulabschluss.“
Der DBSV fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs. Maßgabe müsse sein, die individuellen Teilhabeansprüche junger Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zu erhalten und auszubauen.
(Quelle: Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.)
Siehe auch:
Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Paritätischer Gesamtverband warnt vor umfassenden Kürzungsplänen bei Teilhabeleistungen