24.02.2025

Außerklinische Intensivpflege: Patientenvertretung fordert Schließung der Versorgungslücke

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Antrag der Patientenvertretung im G-BA ein Beratungsverfahren eingeleitet, um die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) in Bezug auf besondere Versorgungskonstellationen bei schwerkranken Menschen zu überprüfen.

Die Patientenvertretung fordert, eine Auffangregel in den Leistungskatalog der HKP-RL aufzunehmen. Diese soll für Patientinnen und Patienten gelten, die keinen Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege haben, die aber dennoch kontinuierlich beobachtet werden müssen, um schwerwiegende Verschlechterungen ihres Krankheitsverlaufs oder lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Patientenvertretung im G-BA. Einen entsprechenden Antrag der Patientenvertretung hat der Ausschuss kürzlich angenommen.

Kein Anspruch mehr auf dauernde medizinische Überwachung

Mit Einführung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) zum 31. Oktober 2023 sei eine „erhebliche Versorgungslücke“ entstanden, kritisiert die Patientenvertretung. Mit der gleichzeitigen Streichung der bisherigen Leistungsziffer 24 für spezielle Krankenbeobachtung (u. a. durch permanente Anwesenheit der Pflegekraft, dauernde Erreichbarkeit der Ärztin oder des Arztes) aus dem Leistungsverzeichnis der HKP-RL fehlt vielen Betroffenen die Grundlage für ihre notwendige medizinische Überwachung. Wer die strengen Kriterien der AKI-RL nicht erfüllt, hat keinen Anspruch mehr auf kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn eine Krankenbeobachtung und möglicherweise auch pflegerische Eingriffe notwendig sind, diese aber nicht von spezifisch ausgebildeten Pflegefachkräften übernommen werden müssen.

In der Praxis führe dies dazu, dass Angehörige die gesundheitliche Versorgung allein gewährleisten müssten oder auf eine gerichtliche Klärung angewiesen seien, auch wenn jederzeit gesundheitskritische oder sogar lebensbedrohliche Situationen eintreten könnten. „Das ist eine unhaltbare Situation“, erklärte Markus Behrendt von der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss im G-BA.

Die Patientenvertretung im G-BA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Behindertenrates, der Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen und dem Bundesverband der Verbraucherzentrale zusammen. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Weitere Informationen

Zur DVfR-Meldung „bvkm fordert gesetzliche Anpassungen bei Außerklinischer Intensivpflege“

(Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss)