06.09.2016

Diskussionsbeitrag der DVfR zum Regierungsentwurf des BTHG

Mit einer aktuellen Stellungnahme zum Regierungsentwurf beteiligt sich die DVfR erneut an der Diskussion zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Der Verband fordert darin wesentliche Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs, geht auf verschiedene Themenkomplexe ein und stellt mögliche Lösungen vor. Der Diskussionsbeitrag wurde im Rahmen des Ad hoc-Ausschusses „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ erarbeitet.

Die DVfR unterstreicht in dem Papier ihre Sorge, dass zwei zentrale Leistungsgrundsätze der Eingliederungshilfe mit dem BTHG zur Disposition gestellt werden: das Prinzip umfassender Bedarfsdeckung und das Prinzip der Befähigungsgerechtigkeit. Beide Prinzipien sind für die Eingliederungshilfe in ihrer bisher rehabilitativen Ausrichtung prägend und müssen auch zukünftig erhalten bleiben.

Wird die Eingliederungshilfe künftig nicht mehr als soziales Netz verstanden, führt diese Einschränkung der Aufgaben der Eingliederungshilfe zusammen mit der Eingrenzung des leistungsberechtigten Personenkreises dazu, dass auch positive Ansätze des BTHG wie Personenzentrierung, durchgehende Bedarfsermittlung als Leistungsvoraussetzung, Beratungsangebote sowie die Einschränkung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in ihrer Bedeutung zurücktreten.

In dem Papier fordert die DVfR daher wesentliche Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs im parlamentarischen Verfahren mit dem Ziel

  • die Eingliederungshilfe als – ggf. subsidiäres – Sicherungsnetz für Leistungen zur Teilhabe zu erhalten, so dass alle erforderlichen Teilhabeleistungen zur Verfügung stehen und dafür immer auch eine Reha-Trägerzuständigkeit gewährleistet ist;
  • allen Menschen mit Beeinträchtigungen die notwendigen Leistungen zur Förderung der Teilhabe zur Verfügung zu stellen und Ausgrenzungen zu vermeiden;
  • die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassend, bedarfsdeckend, bei Bedarf interdisziplinär und im Sinne der Rehabilitation nach § 4 SGB IX auszugestalten;
  • Leistungen zur Teilhabe und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sachgerecht miteinander zu verknüpfen und den Vorrang der Teilhabe zu sichern;
  • die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung bestmöglich zu gewährleisten;
  • die ICF als international anerkannte Systematik zur Beschreibung von Teilhabeeinschränkungen und als Grundlage der Förderung der Teilhabe zu etablieren.

Exemplarisch analysiert die DVfR dazu einige Themenkomplexe im Regierungsentwurf und unterbreitet Lösungsvorschläge.

Zur Stellungnahme der DVfR vom 02.09.2016

Zur Begründung sowie für weitere Aspekte wird auf die Stellungnahme der DVfR vom 18.05.2016 sowie auf Stellungnahmen ihrer Mitglieder und weitere verwiesen.

Bereits im Vorfeld des Referentenentwurfs hatte die DVfR Grundpositionen sowie weitere Ausführungen zur Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes erarbeitet.

Hinweis:

Im offenen Forum "Reha-Recht-Lounge" möchte die DVfR anhand von konkreten Beispielen veranschaulichen, was die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in seiner aktuellen Form bedeuten würde. Experten und Betroffene sollen dazu ihre fachliche Einschätzung abgeben und exemplarisch beschreiben, welche Einbußen auf Menschen mit Behinderung in Bezug auf Selbstbestimmung und Teilhabe zukommen, wenn es keine weiteren Änderungen am aktuell vorliegenden Gesetzentwurf geben sollte.

Hier können Sie mitmachen.


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