19.05.2016

Diskussionsbeitrag der DVfR zum Referentenentwurf des BTHG

Zum kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) im Rahmen ihres Ad-hoc-Ausschusses „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ einen Diskussionsbeitrag in das Stellungnahmeverfahren eingebracht.

Darin bewertet die DVfR zunächst positiv, dass im Referentenentwurf Menschen mit Behinderung zumindest teilweise finanziell entlastet werden, indem die Grenze zum Einsatz des eigenen Vermögens (sog. Schonvermögen) angehoben wird.

Die DVfR-Ausschussmitglieder begrüßen außerdem die Festlegung auf ein bundesweit einheitliches Verfahren der Bedarfsfeststellung. Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich der einzuhaltenden Fristen. Hier sollte im Laufe des parlamentarischen Verfahrens anhand von Beispielen die Machbarkeit der Vorschriften geprüft werden. Auch die Berücksichtigung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit ist im Referentenentwurf noch nicht ausreichend gelöst.

Selbstbestimmung und Teilhabe Betroffener nicht ausreichend verbessert

Mit großer Besorgnis stellt die DVfR außerdem fest, dass der Entwurf des BTHG nicht dazu beiträgt, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich und durchgängig zu verbessern, obwohl dies im Koalitionsvertrag ursprünglich in Aussicht gestellt wurde. Vielmehr bleibt die Eingliederungshilfe auch im modifizierten SGB IX ein „Sonderrecht“. Kritisch wird weiterhin die eingeschränkte Gültigkeit des SGB IX gegenüber den Leistungsgesetzen, insbesondere der Eingliederungshilfe (Teil 2 SGB IX-RefE) gesehen, da so die Idee eines einheitlichen Rehabilitationsrechtes nicht verwirklicht werden kann.

Hier gelangen Sie zum Diskussionsbeitrag der DVfR.

Bereits im Vorfeld des Referentenentwurfs erarbeitete Grundpositionen der DVfR sowie weitere Ausführungen zur Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes vom Juni 2015 finden Sie hier.

Stellungnahmen weiterer Verbände und Organisationen zum Referentenentwurf finden Sie auf www.reha-recht.de und www.gemeinsam-einfach-machen.de. Der Deutsche Behindertenrat hat gemeinsam mit anderen behindertenpolitischen Akteuren sechs gemeinsame Kernforderungen zum BTHG publiziert, denen sich Verbände und Organisationen über eine offene Unterstützerliste anschließen können.
 


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