Zusammenarbeit im Reha-Prozess
20.10.2026
Online
So individuell die Reha-Bedarfe und Reha-Ziele jedes einzelnen Menschen sind, so individuell ist auch ihr Rehabilitations-Prozess auszugestalten. Dabei bestehen gesetzliche Vorgaben im SGB IX, die zwingend bei einem Reha-Verfahren zu beachten sind – vor allem bei Reha-Anträgen, die eine Zusammenarbeit mehrerer Träger erfordern. Die Reha-Träger haben diese Vorgaben in der Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess“ auf Ebene der BAR konkretisiert.
Für die Ausgestaltung der Zusammenarbeit in den einzelnen Reha-Phasen sind Abstimmungen zwischen den Reha-Trägern notwendig. Zum Teil müssen sensible Daten ausgetauscht werden, somit ist auch der Datenschutz im Reha-Prozess ein wichtiges Thema.
Doch wie können die gesetzlichen Vorgaben konkret in der Praxis umgesetzt werden? Welche Möglichkeiten und Hilfestellungen gibt es, um Fristen und Zuständigkeiten zu klären, den Reha-Prozess zu planen und dabei den Überblick zu behalten, zum Beispiel als leistender Reha-Träger?
Ziel des Seminars
In diesem Seminar lernen Sie essenzielle Phasen des Reha-Prozesses kennen und in diesem Zusammenhang auch gesetzliche Regelungen, die für die Zusammenarbeit der Reha-Träger wichtig sind. Ausgewählte Praxis-Tools, die Ihnen vorgestellt werden, erleichtern Ihnen die Umsetzung der Anforderungen des SGB IX. Außerdem erhalten Sie Raum, Fragen zu stellen und sich mit Teilnehmenden auszutauschen.
Geplante Inhalte
- Relevante Reha-Phasen und deren gesetzliche Verankerung (Überblick)
- Regelungen, die konkret die Zusammenarbeit der Reha-Träger im Reha-Prozess gestalten
- Überblick: Aufgaben des leistenden Reha-Trägers
- Austausch
Uhrzeit: 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR)
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR)
Solmsstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69 60 50 18 - 0
E-Mail: info@bar-frankfurt.de
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