Rechtliche Grundlagen für Schulbegleitungen
Schwerpunkt: Aufsichts- und Haftungsrecht
20.10.2026
Online
Schulbegleiterinnen und -begleiter unterstützen Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Erkrankung in deren schulischen Alltag. Die Tätigkeit der Schulbegleitung ist einzelfallbezogen individuell zu gestalten und unterscheidet sich je nach dem konkreten Bedarf des jungen Menschen.
Das Ziel der Schulbegleitung soll sein, dass der junge Mensch nach seinen individuellen Fähigkeiten eine Perspektive entwickelt, um immer selbstständiger im schulischen Umfeld zurechtzukommen.
Uhrzeit: 14:00 bis 17:00 Uhr
Inhalte:
- Was ist eigentlich der konkrete Aufgabenbereich? (Abgrenzung zwischen der Arbeit der Lehrkräfte und der Schulbegleitungen)
- Wie kann man bei herausforderndem Verhalten reagieren?
- Welche haftungsrechtliche Verantwortung haben Schulbegleitungen?
- Wer hat in welchem Zusammenhang Aufsichtspflicht?
Zielgruppe:
Schul- und Individualbegleitungen und deren Koordinatorinnen und Koordinatoren
Leitung:
Alban Westenberger, Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht
Lebenshilfe Landesverband Bayern (Lebenshilfe - LV BY)
Lebenshilfe Landesverband Bayern e. V.
Kitzinger Straße 6
91056 Erlangen
Tel.: 0 91 31 - 7 54 61-64
E-Mail: fortbildung@lebenshilfe-bayern.de
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