Persönliches Budget – Aufbaukurs

01.12.2026
Online

Hilfen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sollen individuell gestaltet werden und das selbstbestimmte Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Immer häufiger wird die Leistungsform eines Persönlichen Budgets (PB) in der Eingliederungshilfe in Erwägung gezogen, um diesem Anspruch gerecht werden zu können. Obgleich der Grundgedanke, anstelle der Sachleistung ein Persönliches Budget zu gestalten, bestechend einfach ist, ist die Umsetzung in die Praxis doch häufig mit vielfältigen fachlichen Fragestellungen verbunden, oft steckt der Teufel im Detail. Immer wieder stellen sich Betroffenen, Beteiligten oder Berater Fragen wie:

  • Welche Obergrenze gibt es beim PB und welche Ausnahmen sind möglich?
  • Wonach bemisst sich der Stundensatz für die Berechnung eines Budgets?
  • Gibt es die Möglichkeit einer 24-Std. Betreuung in der eigenen Wohnung mit dem PB?
  • Ist eine Budgetassistenz vorgesehen? Wenn ja, von wem und wie ist die Finanzierung geregelt?
  • Gibt es auch Leistungen, die außerhalb der „normalen“ Sachleistung denkbar sein können?
  • Wer kann überhaupt Anbieter von Budgetleistungen sein?

Dieser Aufbaukurs lädt dazu ein, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Die gesetzlichen Grundlagen werden durch Erfahrungen aus der Praxis kommentiert und durch ausgewählte Beispiele der Rechtsprechung ergänzt (trägerübergreifende Budgets, Hilfe zur Pflege, Arbeitgeber-Modell sind nicht Inhalt dieses Seminars).

Uhrzeit: 09:00 - 12:00 Uhr

Inhalt:

  • Allgemeine Grundsätze zur Budgethöhe
  • 24-Std. Betreuung in der eigenen Wohnung; Besonderheit des Einzelfalls
  • Allgemeine Orientierungshinweise zur Budgetassistenz
  • Möglichkeiten und Grenzen von Angehörigen als Budgetanbieter
  • Beispiele für die Umsetzung für Menschen mit seelischer Behinderung
  • Beispiele für die Umsetzung für Menschen mit Suchterkrankungen
  • Gestaltung und Einsatz von Gutscheinen
  • Individuelle passgenaue Hilfen der Eingliederungshilfe
  • Vorstellung und Diskussion von relevanten Urteilen

Zielgruppe:

Mitarbeiter/innen bei den Trägern der Eingliederungshilfe und Leistungsanbietern, gesetzliche Betreuer/innen, Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung, Beratungsstellen, welche auf Grundlage des SGB IX arbeiten

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