Mitwirkung und Mitbestimmung in WfbM: Warum nicht gleich richtig?
Die Vorgaben der WMVO gewinnbringend zur Weiterentwicklung der eigenen Organisation nutzen
10.-11.11.2026
Kassel
Seit fast 25 Jahren gibt es die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Diese ermöglicht den Beschäftigten in WfbM Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Sie soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, „[…] in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten der Werkstatt mitwirken“ zu können und stellt einen wichtigen Beitrag für die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung dar.
Gleichzeitig verpflichtet die WMVO die Fach- und Führungskräfte in den Werkstätten, sich mit den Rechten und Pflichten der Werkstatträte und Frauenbeauftragten auseinander zu setzen und stellt so gerade für die Leitungsebene einer WfbM einen wichtigen Handlungsrahmen dar: Die WMVO umzusetzen ist gesetzliche Pflicht und Werkstatträte sowie auch Frauenbeauftragte sind heute in jeder Werkstatt ein fest integriertes Gremium.
Aber warum diese gesetzliche Pflicht nicht als Kür nutzen? Denn bei dem gleichzeitig bestehenden Auftrag die eigene Organisation im Sinne des BTHG und der UN-BRK weiterzuentwickeln und für die Zukunft fit zu machen, kann eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe der Fach- und Führungskräfte mit den SelbstvertreterInnen mit Behinderung ein echter Mehrwert in den Weiterentwicklung sein.
In diesem Seminar setzen sich die Teilnehmenden intensiv mit der Mitwirkung und Mitbestimmung nach der WMVO auseinander, lernen die einzelnen Inhalte kennen und setzen sich damit auseinander, welche Auswirkungen Mitbestimmung und Mitwirkung nicht nur auf die Kultur sondern gleichzeitig auch auf Wirtschaftlichkeit, den Service für die Beschäftigte und das Image der Werkstätten haben kann.
Ziel des Seminars ist es, Mitwirkung und Mitbestimmung besser zu verstehen und konstruktive Ideen und Lösungen zu entwickeln, die Rechte und Pflichten aus der WMVO gewinnbringend für sich, die Beschäftigten und die Werkstatt im Alltag einzubringen und so eine Weiterentwicklung auf Augenhöhe anzustoßen. Denn, wenn schon WMVO, warum dann nicht gleich richtig?
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