Gewaltschutz zur Priorität machen – Vorgaben der UN-BRK und Istanbul Konvention endlich umsetzen
07.10.2026
Online
Frauen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, ambulant unterstützt werden oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind, sind zu einem alarmierenden Ausmaß von Gewalt betroffen. So erleben knapp die Hälfte mehrfach Gewalt in ihrem Leben, wie eine aktuelle Studie zeigt. Besonders stark sind sie von sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung betroffen.
Diese Befunde stehen in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu Deutschlands Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul Konvention, die einen wirksamen Schutz vor Gewalt und Missbrauch vorschreiben. Die Zahlen belegen, dass es weiterhin erhebliche Umsetzungsdefizite im Gewaltschutz auf rechtlicher, politischer und praktischer Ebene gibt und der spezifischen Betroffenheit von Frauen mit Behinderungen nach wie vor nicht ausreichend entgegengewirkt wird. Obwohl fundierte Handlungsempfehlungen bereits seit Jahren existieren, erhält der Gewaltschutz bei den zuständigen Akteur*innen weiterhin keine ausreichende Priorität.
Auf der Veranstaltung werden aktuelle empirische Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderungen vorgestellt und von Expert*innen aus dem Bereich Gewaltschutz aus unterschiedlichen Perspektiven eingeordnet und diskutiert.
Uhrzeit: 10:00–12:30 Uhr
Anmeldung: bis 25.09.2026, 12:00 Uhr, auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Die Veranstaltung wird untertitelt und in Deutsche Gebärdensprache sowie in Leichte Sprache gedolmetscht.
Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Ansprechperson:
Cathrin Kameni, Assistenz der Abteilungsleitung Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
Tel.: 030 259 359 – 450
E-Mail: un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de
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