Behindertentestament: Der Erbfall – Was ist zu tun?
11.11.2026
Online
Mit einem sogenannten Behindertentestament können Eltern ihr Vermögen so vererben, dass auch ein Kind mit Behinderung materiellen Nutzen davon hat. Erreicht wird dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass verhindert. Im Online-Seminar des bvkm erfahren die Teilnehmenden, was passiert, wenn es nach dem Versterben des ersten und später des zweiten Elternteils zum Erbfall kommt und das Behindertentestament seine Wirkung entfaltet.
Hinweis: Die Gestaltung eines Behindertentestaments ist nicht Inhalt des Seminars.
Uhrzeit: 18 bis 20 Uhr
Anmeldeschluss: 12. Oktober 2026
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm)
Bundesverband für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen e. V.
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 640 04-0
E-Mail: info@bvkm.de
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