Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Eingliederungshilfe und die Schnittstelle zu Pflegeleistungen
Aktueller Stand und Perspektiven
24.09.2026
Online
Durch das BTHG ist das Recht der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII herausgelöst und in das SGB IX als dessen Teil 2 eingefügt worden. Nachdem das SGB IX in der Fassung des BTHG nunmehr mehrere Jahre in Kraft ist, sollen die Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen in den Blick genommen werden.
Welche Menschen mit Behinderung sind nach dem Teil 2 des SGB IX heute und künftig leistungsberechtigt?
- Wie funktioniert das Teilhabeplan-/Gesamtplanverfahren?
- Wie ist der Bedarf an Teilhabeleistungen zu ermitteln?
- Was heißt „personenzentrierte Leistung“ und gibt es sie tatsächlich?
- Gibt es zwischen den Teilen 1 und 2 des SGB IX Leistungsunterschiede und wie wirken sie sich aus?
- Wer entscheidet auf welcher Grundlage über den Leistungsumfang und wie ist das geregelt?
- Was ist der Unterschied zwischen pflegerischen Betreuungsleistungen und Assistenzleistungen?
- Wie ist das Verhältnis zwischen den Leistungen zur Pflege nach dem SGB XI und Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX geregelt?
- Selbstbestimmte Leistungsausführung durch ein Persönliches Budget – woran sollte man denken?
Methodisch-didaktisches Vorgehen:
Theoretischer Input, Fallbeispiele
Notwendige Materialien:
Gesetzestexte der SGB IX, XI und XII
Die erforderlichen Gesetzestexte werden als pdf-Dateien zur Verfügung gestellt.
Zielgruppe
Mitarbeitende der Behinderten- und Altenpflege, Pädagogen sowie Angehörige von Menschen mit Behinderung
Leitung
Prof. Dr. phil. Harry Fuchs
Stiftung Leben pur
Rebecca Struckmann
Tel.: 089 / 35 74 81-19
E-Mail: info@stiftung-leben-pur.de
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Arno Glum
Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit
a.glum@dvfr.de
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